570 7. Abthl. Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen.
Kapitulare des Hubertus-Ordens marquiren, auch wenn sie das Groß-
kreuz des Civil-Verdienst= oder Michaels-Ordens besitzen, blos durch das
kleine Kreuz im Knopfloch.
Die Großkreuze des Civil-Verdienst= und des Michaels-Ordens können
zugleich getragen werden (A. V. v. 1. April 1844).
D. V. §. 462.) Bekannt gemacht wird die Berleihung eines
Ordens oder Ehrenzeichens oder die allerh. Belobung einer tapfern That
immer allen Truppen durch Armeebefehl.
Die feierliche Ertheilung geschieht auf folgende Art:
Erhält ein Soldat oder Unteroffizier die Militär-Verdienstmedaille, so“
rückt bei der Infanterie 1 Bataillon, bei der Artillerie 1 Abtheilung, bei
der Kavalerie 2 Eskadrons zu Pferde mit Fahne resp. Standarte unter
einem Stabsoffizier aus.
Ist das Bataillon aufmarschirt, so ruft der Oberst den Soldaten, der,
gleich den andern bewaffnet ausgerückt ist, vor die Front.
Der Soldat rc. tritt nun auf 10 Schritte der Fahne gegenüber Front
gegen die Truppe vor; der Oberst läßt durch den kommandirenden Stabs-
offizier präsentiren, verliest den Armeebefehl, nimmt aus den Händen des
Adjutanten das Ehrenzeichen und heftet es dem Glücklichen unter einem
Glückwünsche und Umarmung an die Brust.
Hierauf defilirt die Truppe, der Beehrte vor dem 1. Zuge, 2 Schritte
hinter dem Bataillonskommandeur.
In gleicher Weise wird das Militär-Sanitäts-Ehrenzeichen und der
Max-Joseph-Orden ertheilt, nur rückt zu der letzterwähnten Feierlichkeit
das ganze Regiment aus. — Ist das Sanitäts-Ehrenzeichen durch Verdienste
im Spital erworben, so wird es vor der Regimentsparade (Parole) ertheilt.
Erhält ein Soldat wegen neuer Auszeichnung die goldene gegen
die silberne Medaille, so erfolgt die Auswechselung der niedern gegen
die höhere bei Ertheilung der letztern. Das Gleiche findet statt, wenn ein
Offizier anstatt der Medaille den Orden erhält.
Der Armeebefehl oder die allerhöchste Ordre, welche die Belohnung
eines Soldaten u. s. w. ausspricht, soll bei allen Kompagnien rc. drei
Tage nacheinander vorgelesen werden.
Wer sich in Arrest oder Untersuchung befindet, kann mit der
Medaille r2c. erst dann dekorirt werden, wenn er des Arrestes entlassen
oder die Untersuchung beendet ist, insoferne er nicht dadurch dieser Aus-
zeichnung selbst unwürdig werden sollte.
Jedem beurlaubten Offizier oder Soldaten wird die Nachricht
mitgetheilt, wenn ihm ein Orden oder eine Medaille zuerkannt wurde; er
darf jedoch die Auszeichnung selbst nicht eher tragen, bevor sie ihm
vorschriftsgemäß öffentlich ertheilt worden ist.
(D. V. §. 464.) Der Civil-Verdienst-Orden und die Civil-Verdienst-
Medaille werden von dem Regimentskommandeur vor der für den Dienst
ausgerückten Mannschaft und dem anwesenden Offizierskorps auf der Regi-
mentsparade ertheilt. Ebenso das Kreuz des Ludwigs-Ordens und dessen
Ehrenmünze (A. V. v. 28. August 1827).
Ersatz wird weder für inländische, noch für ausländische Ordens-
Dekorationen geleistet, wenn sie durch Entwendung oder Selbstverschulden
zu Verlust gegangen sind (K.-M.-R. v. 7. Mai 1833, Nr. 3840).
Das Montirungsdepot Ingolstadt hat eine Anzahl Kriegsdenkmünzen
nebst Bändern in Verwahr; eine Abgabe aus diesen Beständen als Ersatz