Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

I. Abschn. Die Orden und Ehrenzeichen. 571 
für im Dienst verloren gegangene Dekorationen u. dral. findet fortan nur 
mit Genehmigung des Kriegsministeriums statt (K.-M.-R. v. 8. Mai 1874, 
Nr. 7960). 
In Fällen von Verlust oder Beschädigung von Militär-Verdienstordens- 
Dekorationen der Unteroffiziere und Mannschaften im Dienste und ohne 
Verschulden des Inhabers — insoferne diesem die Kosten für Ersatz oder 
Reparatur aus Billigkeitsgründen nicht aufgebürdet werden können — 
sind diese auf den allgemeinen Unkostenfond des treffenden Truppentheiles 
zu übernehmen. K.-M.-R. v. 8. Juli 1875, Nr. 9047. 
(D. V. §. 226.) Wenn ein neuzugehender Offizier rc. irgend 
einen Orden, Medaille oder sonst eine Rang= oder Geburtsauszeichnung 
zu besitzen angibt, so soll sich der Oberst die schriftlichen Beweise 
darüber vorlegen lassen und solche auf dem Dienstwege zur allerhöchsten 
Stelle befördern. 
(K.-M.-R.= v. 27. Juni 1865, N. 6655.) Die in= wie ausländischen 
Orden müssen mit den dazu gehörigen Etuis eingesendet werden. 
(7. Oktober 1870, Nr. 17920.) Auch ist über den Sterbetag des In- 
habers jedesmal Bericht zu erstatten. » 
Eingeliefert werden sämmtliche bayerische Orden und Medaillen 
mit Ausnahme der Sanitäts= und Tapferkeitsmedaille, ebenso des Ver- 
dienstkreuzes für die Jahre 1870/71 und der Kriegsdenkmünze für 1870/71, 
welche den Erben verbleiben; ferner bedingungsweise die Ludwigs- 
Medaille. 
Die Einlieferung geschieht auf dem Dienstwege. 
Bei richterlich erkannter Entlassung oder Entsetzung von der 
Charge rc. werden die Orden und Ehrenzeichen, dann die Kriegsdenkmünze 
für 1870/71 eingeliefert; die Ordenskreuze des Max-Josephs-, sowie 
des Militär-Verdienst-Ordens vernichtet (Art. 27 und X der betreffen- 
den Statuten). 
  
B. Bayerische Orden und Ehrenzeichen. 
1. Der Hubertusorden vom heiligen Hubertus. 
Gebhard V. von Jülich stiftete den Hubertus= (auch Horn-) Orden 
1444; das Band kam in churpfälzischen Besitz und der Orden blieb von 
den Wittelsbachern erhalten. Auch nach Verlust Jülich's behielt Bayern 
den Orden bei und König Maximilian I. bestätigte am 19. März 1808 
dessen erweiterte Statuten. 
Der bayerische Hubertusorden besteht nur aus einer Klasse, welche 
12 altadelige Inländer als Mitglieder zählt; jedoch kann der Groß- 
meister so viele auswärtige ernennen, als ihm beliebt. Gewöhnlich wird 
diese Dekoration nur an fürstliche Personen verliehen. 
Der Hubertusorden ist der erste des Königreichs und mit dem 
Civil-Verdienstorden dergestalt in Verhältniß gesetzt, daß die 
Kapitularen, wenn sie zugleich Großkreuze des Civil-Verdienstordens sind, 
am Rang den andern Hubertus-Großkreuzen vorgehen und die 12 Kapitularen 
des Hubertusordens aus den Commenthuren des Verdienstordens der 
bayerischen Krone, welche sich dazu eignen und diese Stelle 6 Jahre be- 
kleiden, gewählt werden sollen. 
Ordensmeister ist Seine Majestät der König.
	        
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