572 7. Abthl. Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen.
Insignien: Goldenes, 8 spitziges, weißemaillirtes Kreuz mit dem
Bilde des heil. Hubert und der Legende: in trau vast. Ueberdies auf
der linken Brust einen mit Strahlen mattgestickten Stern, worauf ein
silbergesticktes, mit Gold durchwirktes Kreuz mit goldener Einfassung liegt.
In der Mitte des Sterns eine ponceaurothe sammtene Zirkelfläche mit
obiger Legende.
Band: ponceauroth mit grüner Einfassung. Zum (schwarzen spanischen)
Ceremonienkleid eine goldene Kette um den Hals.
2. Der Ritterorden vom heiligen Georg.
Dieser Orden, zur Beschützung des christlichen Glaubens und der
unbefleckten Empfängniß Mariä 1729 gestiftet und am 25. Februar 1827
mit neuen Statuten versehen, verlangt die Adelsprobe.
Nach dem Kriege Deutschlands gegen Frankreich 1870/71 sind die
Statuten in der Weise geändert worden, daß sich die Ordensmitglieder,
ähnlich den Johannitern, zur Ausübung der Werke der Barmherzigkeit
durch Gründung von Spitälern und ähnlichen Anstalten verpflichten. In
Nymphenburg hat der Orden ein Spital erbaut.
Der Georgiorden theilt seine Mitglieder in einen Großprior,
Großcommenthure, Commenthure und Ritter.
Ordenstracht für besonders festliche Gelegenheiten, wie Ritterschlag,
Bankett u. s. w.; Ordensuniform zu Hosstetten rc.
Insignien: weißgeschmolzenes goldenes Kreuz; die 4 Ecken bilden
weiß und blaue Wecken, hängt an einem löwenkopfartigen geformten Ring.
Denkspruch: Ut Palma Florebit.
Band: goldene Ordenskette, deren Glieder regelmäßig in verschiedener
Form dreimal abwechseln, blos an Ordensfesten getragen.
Zur Uniform r2c. himmelblau, weiß und dunkelblau in der Art einge-
faßt, daß die weiße Einfassung in das dunkel= und dieses in das himmel-
blaue allmählig übergeht.
3. Der Militär-Max-Joseph-Orden.
Aus dem seit 1795 verliehenen Militär-Ehrenzeichen entstanden, das
König Maximilian I. vom 1. Januar 1806 an zu einem Orden erhob,
und nur für Offiziere erreichbar.
Um diesen Orden zu erlangen, werden außergewöhnliche tapfere
Thaten erfordert, die ein Offizier freiwillig zur besonderen Ehre und zum
Vortheil der Armee oder der Truppe ausgeführt hat.
Zu solchen ausgezeichneten Handlungen (Art. 10) werden
z. B. gerechnet:
a) Wenn ein General durch Klugheit oder durch gute Leitung Schlachten
und wichtige Affären 2c. 2c. gewinnt;
b) kluge Rückzüge 2c. 2c. ausführt;
c) Festungen durch wohlgeordnete Belagerungen und Sturm wegnimmt oder
auf das Hartnäckigste vertheidigt u. drgl. mehr;
d) wenn der Offizier wegen seiner vorzüglichen Eigenschasten von der Ge-
neralität zu einer besondern wichtigen Expedition gebraucht und solche
von ihm pünktlich ausgeführt worden ist;
e) wenn ein Offizier ganz außer der Tour sich zu einem Kommando frei-
willig erboten und dadurch der Armee Vortheile gewonnen hat;
1) wenn er in Schlachten, Scharmützeln und Belagerungen durch tapfere
und vernünftige Anstalten und Bewegungen dem Feinde Abbruch ge-
than hat;