576 7. Abthl. Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen.
Die Verdienstmedaille kann nur bei hervorragend ersprießlicher Dienst-
leistung, ununterbrochener ausgezeichneter Führung und in der Regel nur
für Unteroffiziere des aktiven Truppendienstes in Aussicht gestellt werden.
K.-M.-R. v. 13. April 1875, Nr. 5031.
Insignien: achteckiges, weißemaillirtes, mit einem Eichenkranz um-
gebenes Ordenskreuz, mit der Königskrone bedeckt. Devise: Virtus et honos.
Band: blau mit weißem Rand.
Unterstützungen: Für 38 Kinder von Ordensmitgliedern der drei ersten
Klassen, je 250 fl. jährlich; Söhne bis nach zurückgelegtem 25. Lebensjahre; sind
sie wegen erwiesener physischer Gebrechen durchaus nicht im Stande, sich ihren
Unterhalt zu erwerben, bis zum Tode — Doöchter bis zur Verehelichung oder
anderer lebenslänglicher Versorgung.
Sind die Eltern verstorben, so hat das, was der Staat dem Kinde an Pension
gibt, keinen Bezug auf den Unterstützungsbeitrag, noch weniger darf sie eine An-
rechnung zur Folge haben.
Wer eine anderweitige Präbende genießt oder in Besitz eines durch Schenkung
oder Erbschaft angefallenen Vermögens ist, kann keine Unterstützung erhalten (A. V.
v. 16. Febr. 1824 und R. d. M. d. J. v. 19. März 1841, Nr. 6364).
5. Der Verdienst-Orden vom heiligen Michael.
Dieser Orden wurde am 29. Okt. 1693 vom Churfürsten Clemens
von Köln als Herzog von Bayern bei seiner Anwesenheit in München
gestiftet, am 11. Okt. 1808 von König Max Joseph bestätigt und am
16. Februar 1837 zu einem Verdienstorden umgeschaffen.
Zur Aufnahme ohne Unterschied des Standes, der Geburt und
Religion (Art. 3) ist geeignet, wer sich durch Anhänglichkeit, Vaterlands-
liebe und durch ausgezeichnet nützliches Wirken irgend einer Art die besondere
Zufriedenheit des Königs erworben hat.
Mit diesem Orden ist keine Verleihung des Adels verbunden.
Niemand darf (Art. 12) um die Verleihung des St. Michaelsordens
bittlich einkommen.
Die 3 Grade des Michaelsordens reihen sich in solcher Weise an
diejenigen des Civil-Verdienstordens an, daß unmittelbar nach jedem Grade
des letztern der entsprechende Grad des Michaelsordens im Range folgt.
Großcomthure und Ritter 2. Klasse seit 24. Juni 1855 ernannt.
Insignien: goldenes, lasurblau emaillirtes Kreuz mit 8 breiten
Spitzen, oben mit der Königskrone bedeckt. Devise: Quis ut Deus.
Band: dunkelblau mit rosa Streifen eingefaßt.
Unterstützungen: Zur Unterstützung von Kindern der bedürftigsten Mit-
glieder, unter den Bedingungen wie beim Civil-Verdienstorden, Beiträge von jähr-
lich 200 fl. für die Person (A. V. v. 31. Dezbr. 1848).
6. Der Militär-Verdienst-Orden.
Gestiftet am 19. Juli 1866, dient er, um auch solche tapfere Kriegs-
thaten, denen es an der einen oder andern statutenmäßigen Vorbedingung
zur Verleihung des Militär-Max-Joseph-Ordens gebricht, und besonders
hervorragende Verdienste um die Armee mit einem äußerlichen Ehrenzeichen
zu belohnen.
Der Orden wird (Art. 2) zunächst für tapfere Kriegsthaten verliehen
und kann von allen dem vaterländischen Heere Angehörigen erworben
werden. Auch findet die Verleihung an Angehörige anderer Armeen statt
und sind von derselben Civilpersonen, welche sich besonders und auf her-
vorragende Weise für die Armee verdient gemacht haben, nicht ausgeschlossen.