Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

J. Abschn. Die Orden und Ehrenzeichen. 577 
Mit dem vesiß des Ordens (Art. 7) sind Ansprüche auf Präbenden, 
Adel oder sonstige Vorrechte nicht verbunden. 
Die Mitglieder sind in 5 Klassen eingetheilt: 1) Großkreuze, 
2) Großcomthure, 3) Comthure, 4) Ritter 1. u. 2. Kl., 5) jene, welche 
das Militär-Verdienstkreuz tragen. 
Insignien: goldenes, dunkelblau emaillirtes Ordenskreuz mit Flammen 
in den Lücken zwischen den 4 Abtheilungen des Kreuzes. Das Ritterkreuz 
2. Kl. hat keine Flammen, das Verdienstkreuz ist auf Silber dunkelblau 
emaillirt. Devise: Merenti. 
Band: weiß mit himmelblauer Einfassung. 
Inhabern des Großkreuzes, wenn sie das große Ordensband nicht 
tragen, ist gestattet das Ritterkreuz I. Kl. anzulegen. V.-Bl. 1872, Nr. 5. 
Ordensgroßkanzler ist der jeweilige Kriegsminister, welcher in dieser 
Eigenschaft ein eigenes Ordenssiegel führt. K.-M.-R. v. 27. Januar 1874, 
Nr. 1160a, V.-Bl. 4. 
Die Dekorationen abgegangener Mitglieder sind durch die General- 
kommandos an das Großkanzleramt einzusenden. K.-M.-R. v. 27. Jan. 
1874, Nr. 1160b. 
7. Der Ludwigs-Orden. 
Für jeden, der 50 Jahre in Hof-, Staats-, Kriegs= und kirchlichen 
Diensten gestanden (Art. 2) hat, wurde dieser Orden am 25. Aug. 1827 
gestiftet. 
Jedes Jahr eines mitgemachten Feldzugs (Art. 5) wird doppelt an- 
gerechnet. 
Die im Quiescenz= oder Pensionsstande zugebrachte Zeit (Art. 6) 
wird nicht gerechnet. 
(K.-M.-R. v. 25. Sept. 1827, Nr. 8962.) In den Gesuchen sind 
folgende Daten genau zu verzeichnen: 
1) Der Zeitpunkt des Zugangs mit Benennung der Charge, der 
Heeresabtheilung; dann ob in diesseitigen oder fremden Kriegs- 
nlensten, von dem ersten Eintritt in den aktiven Waffendienst 
gerechnet; 
2) die ununterbrochene Reihenfolge der verschiedenen Dienstperioden 
mit Bezeichnung der Charge und Heeresabtheilung; 
3) die Feldzugsjahre; 
4) die Ordensverleihungen und öffentlichen Belobungen in Hinsicht 
der Art der Ertheilung und der Veranlassung hiezu; 
5) die Dienstunterbrechung, ihre Veranlassung und Dauer. 
Die Offiziere, sowie die in Rathsrang stehenden Mitglieder tragen 
das Kreuz, die andern die Ehrenmünze. 
Insignien: goldenes, mit der Königskrone bedecktes Kreuz. Devise: 
für ehrenvolle 50 Dienstjahre. Die Ehrenmünze ebenfalls von Gold mit 
der gleichen Inschrift. 
Band: carmoisin mit himmelblauen Rändern. 
8. Der Maximilians-Orden für Wissenschaft und Kunst. 
Gestiftet von König Maximilian II. im Jahre 1853, um hervor- 
ragenden Leistungen auf dem Gebiete der Wissenschaft und Kunst eine 
besondere Auszeichnung zu gewähren. 
Reinhard, Heerwesen. 37
	        
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