I. Abschn. Die Orden und Ehrenzeichen. 581
2 Feldwebels, 2 Unteroffizieren, 2 Gefreiten oder Gemeinen unter dem
Vorsitz eines Obersten ein.
In Ermangelung eines Auditeurs wählt diese Kriegskommission einen
Offizier zum Sammeln der Berichte, Zeugnisse und zum Verfassen einer
gedrängten, aber gründlichen, systematischen Relation der Vorfälle.
Diese Kommission bestimmt nach Ehr- und Dienstpflicht, nachdem sie
die Eigenschaft der Thatsache nach vorliegenden Akten wohl bedacht, die
Aechtheit der schriftlichen oder mündlichen Zeugnisse — welch letztere zu
Protokoll genommen werden — genau untersucht, durch Stimmenmehrheit
nach den bestehenden Statuten die Art der Belohnung.
Das Resultat wird allerhöchsten Orts in Form eines namentlichen
Verzeichnisses mit prägnanter Erzählung der That vorgelegt.
Insignien: Goldene und silberne Medaillen, auf der einen Seite
das Brustbild des Königs Max I. Joseph; auf der andern der bayerische
Löwe. Devise: der Tapferkeit.
Band: wie der Max-Joseph-Orden.
11. Verdienstkreuz für die Jahre 1870/71.
Von König Ludwig II. am 12. Mai 1871 in „dankbarer Anerken-
nung der zahlreichen edeln Leistungen, durch welche sich Männer,
Frauen und Jungfrauen bei der freiwilligen Fürsorge für Unser tapferes
Heer während des Krieges gegen Frankreich in den Jahren 1870/71
hervorthaten,“ gestiftet.
Mit demselben (§. 3) können Männer, Frauen und Jungfrauen be-
lohnt werden, welche sich auf dem Gebiete der Krankenpflege oder durch
andere aufopfernde Handlungen zum Besten Unseres Heeres während des
Krieges gegen Frankreich bestimmte besondere Verdienste erworben haben.
Das Verdienstkreuz verbleibt (8§. 5) nach dem Ableben der In-
haber den Hinterbliebenen.
Das Staatsministerium des Innern ist mit dem Vollzug beauftragt,
(§. 6) und setzt sich mit dem Kriegsministerium, wenn es sich um Aus-
länder handelt, mit dem Staatsministerium des königl. Hauses und des
Aeußern in Verbindung.
Insignien: silbernes, goldgerändertes Kreuz; Mittelschild Avers:
weißemaillirt und schwarzgerändert, in der Mitte ein rothes Kreuz; Re-
vers: Chiffre L. mit Krone in Gold; blauer, silberverzierter Rand, in
welchem oben „1870,“ unten „1871“.
Band: hellblau.
12. Die Ludwigs-Medaille.
Am 25. August 1872 von König Ludwig II. gestiftet, in der Absicht,
anerkennungswürdige Leistungen auf dem Gebiete der Wissenschaft,
der Kunst und der Industrie (Gewerbe, Landwirthschaft und Handel),
durch eine besondere Auszeichnung im öffentlichen Interesse zu ehren.
Die Medaille kann (8 2) sowohl von Inländern, als von Ausländern
erworben werden, und es sollen auch die Verdienste der Frauen ehrende
Anerkennung finden.
Die Verleihung erfolgt durch Uns entweder aus eigener Bewegung
oder auf Grund von Ministerialverträgen, frei von Taxen und Gebühren.
Gesuche um Verleihung finden keine Berücksichtigung.