Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

582 7. Abthl. Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen. 
Den Hinterbliebenen wird auf Ansuchen (§. 6) die Medaille in Gnaden 
belassen, wenn der an Uns gebrachten Bitte besondere Umstände zur 
Seite stehen. 
Insignien: Medaille von Gold mit dem Brustbilde des Stifters; 
Rückseite verschieden je nach der Abtheilung; Devise entweder „Für Wissen- 
schaft und Kunst“ oder „Dem Verdienste“. 
Band: weiß und blau, in der Mitte die bayerischen Rauten. 
C. Denkzeichen. 
(Aufgeführt in derselben Reihenfolge wie im Militärhandbuch.) 
1. Das Veteranen-Denkzeichen. 
Zur Erinnerung an die Feldzüge der 1790Lger Jahre bis 1812 bezw. 
1813 gegen Rußland und Sachsen von König Maximilian II. den 
30. Juni 1848 gestiftet. 
Dekoration: Ehernes Kreuz; Aversseite: Namen des Stifters; Re- 
versseite: den Veteranen des bayerischeu Heeres. 
Band: himmelblau mit karmoisinrothen Rändern. 
2. Das Militär-Denkzeichen. 
Gegründet den 4. Dezember 1814 als Denkzeichen des Kampfes für 
Unabhängigkeit und Selbstständigkeit in den Jahren 1813 und 1814; später 
ausgedehnt auf den Feldzug 1815, als Zeichen der allerhöchsten Zufrieden- 
heit vertheilt an alle Streitende der die Nationalbewaffnung bildenden 
Korps und die aktive Armee. 
Dekoration für Kombattanten: Kreuz aus Kanonenmetall; Avers: 
Namenszug des Königs Max Joseph umgeben von den Worten „für 
die Jahre 1813 und 1814“; Revers: der stehende Löwe und das Motto: 
„für König und Vaterland“. 
Für Militärbeamte (erst 1848 genehmigt): Medaille mit obigen In- 
schriften, nur anstatt der dortigen Chiffre jene des regierenden Königs 
Maximilian II. 
Band: weiß mit hellblauer und schwarzer Einfassung. 
3. Kriegs-Denkmünze für 1870—71. 
Von Kaiser Wilhelm, König von Preußen, durch Statut vom 
20. Mai 1871 gestiftet für die Feldzüge der Jahre 1870 und 1871. Die 
Kriegsdenkmünze erhalten alle Offiziere, Militärärzte, Beamten und Mann- 
schaften der deutschen Armeen, welche in dem Kriege 1870—71 an einem 
Gefecht oder an einer Belagerung theilgenommen, oder welche zu kriegeri- 
schen Zwecken vor dem 2. März 1871 die Grenze Frankreichs überschritten 
haben; ingleichen jene der Marine 2c. 
(V.-Bl. 1871, Nr. 42). Nach dem Ableben eines Inhabers der Kriegs- 
denkmünze verbleibt dieselbe seinen hinterbliebenen Angehörigen. 
(K.-M.-R. v. 8. Mai 1874, Nr. 7966). Ersatz für verlorne Kriegs- 
denkmünzen gibt das Montirungsdepot Ingolstadt, jedoch nur mit Geneh- 
migung des Kriegsministeriums. 
Den mit der Kriegsdenkmünze Beliehenen wird ein Besitzzeugniß 
ausgefertigt.
	        
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