Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

592 7. Abthl. Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen. 
mit Goldfranzen eingefaßt. Bei der Formation vom 16. April 1803 
lieferten die Chevaulegersregimenter ihre Standarten ab, dann 1811 die 
Dragoner, nachdem sie durch Armeebefehl vom 29. April zu der leichten 
Kavalerie eingetheilt wurden. 
Erst bei Errichtung des Regiments Garde du Corps zu Pferd sind 
1814 wieder Standarten angefertigt worden. Auf dem blauen gerippten 
Schafte glänzte in der vergoldeten Spitze der verschlungene königliche 
Namenszug und das Blatt war mit demselben Emblem innerhalb eines 
Lorbeer= und Eichenkranzes, dann geschmackvollen Arabesken und einer 
Garnitur Goldfranzen verziert. Das- Regiment hatte drei Standarten, 
deren Blätter unter sich in der Farbe und Stieckerei verschieden waren. 
Jenes der 1. Division bestand aus weißem Taffet mit Gold, das der 2. aus 
lichtblauem mit Silber und jenes der 3. aus lichtblauem mit Gold gestickt. 
Die 1815 ferner errichteten zwei Kürassierregimenter erhielten gleichfalls 
Standarten, welche ebenso wie die der Garde du Corps waren. Silber- 
schnüre, weiße und blaue Bänder, silberne Franzen, Quasten von Silber 
und Gold geben diesen Standarten ein prachtvolles Ansehen. Das breite 
Estandartbandoulier ist mit einer, mit drei blauen Seidenstreifen der Länge 
nach durchzogenen, Silberborte besetzt und das Beschläge von gediegenem 
Silber. 
Seit dem Jahre 1872 führt jedes Kürassierregiment nur eine 
Standarte. 
Das Garde du Corps-Regiment führte als besondere Auszeichnung die 
Kesselpaucken, welche noch bis Anfang des Jahrhunderts im Besitze der 
Leibgarde der Hartschiere gewesen waren, und silberne Trompeten. So- 
wohl die Pauckenmäntel als die Trompetenfahnen, von lichtblauem Taffet, 
waren reich gestickt. 
Allgemeine Bestimmungen (K.-M.--R. vom 7. Dezbr. 1852, 
Nr. 13036). Nachdem es den Regimentern zur Ehre zu rechnen ist, alte 
Fahnen zu besitzen, sind diese erst dann unbrauchbar zu erklären und zum 
Austausch gegen neue Fahnen zu beantragen, wenn sie an und für sich 
sehr schadhaft geworden, oder wenn die auf dem Fahnenblatt befindlichen 
königlichen Embleme, insonderheit das den Haupttheil bildende königliche 
Wappen in der Art beschädigt sind, daß dieselben nicht mehr zu erkennen 
oder nicht mehr vorhanden sind. 
Ferner ist jedesmal Bestimmung getroffen worden, daß auch an die 
Fahnen die Feldzugs-Denkzeichen angeheftet wurden, insoferne die sie 
führende Truppe den Krieg ganz oder theilweise mitgemacht hat. Dem- 
gemäß sind an die Fahnen und Standarten angeheftet: das Militär-Denk- 
zeichen für 1813, 1814 und 1815; das Denkzeichen für das Hülfskorps 
in Griechenland 1833; die Kriegs-Denkmünze für 1870.71; das Armee- 
Denkzeichen für 1866; das Feldzugs-Denkzeichen für 1849. 
Diese Denkzeichen werden (K.-M.-R. v. 21. Dezbr. 1871, Nr. 33704) 
an den Linienfahnen durch die Abtheilungskommandeure vor aufgestellter 
Wachtparade, bei den Landwehrbataillons durch deren Kommandeure ohne 
besondere Feierlichkeit am Aufbewahrungsort on den Fahnen befestigt. 
b. Auszeichnung an der Uniform und durch Namen. 
Auszeichnungen für besonders hervorragende Kriegsthaten, oder für 
hohes Alter hat kein bayerischer Truppentheil.
	        
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