594 7. Abthl. Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen.
Nachträglich benannte der König unter'm 16. September 1842 mehrere
Kavaliere und Werke der Stadtbefestigung von Ingolstadt, welche noch
keine Namen erhalten hatten. Den Thoren bleiben die alten Benennungen,
jedoch mit dem Beisatze „neu", z. B. das neue Feldkirchner Thor.
Schon früher (A. S. v. 14. Juli 1831) hatte der König den alten
Gebrauch erneuert, die Geschütze nach Namen aus der vaterländischen
Geschichte zu taufen. Der ältere Geschützbestand in den Zeughäusern wies
vorzüglich Städtenamen auf. Nun wurden hiefür bestimmt: Namen von
Mitgliedern des königl. Hauses, von Max-Joseph-Ordens-Rittern, von
gefallenen oder ihren Wunden erlegenen Ofsizieren u. s. w.
(K.-M.-R. v. 8. Februar 1871, Nr. 3570.) Seine Majestät der
König haben, um den außerordentlichen Leistungen Ihrer heldenmüthigen
Armee und deren tapfern Offizieren eine weitere verdiente Anerkennung
zu zollen, durch Allerhöchste Entschließung vom 2. l. Mts. Allergnädigst
zu genehmigen geruht, daß für die bereits in Ausführung begriffenen
und die nächste Zeit weiter zu gießenden bronzenen Geschützrohre
die Namen aus dem gegenwärtigen Kriege entnommen werden,
und daß demnach die neu zu erzeugenden Geschütze ihre Namen nach den
Schlachten und Gefechten dieses Krieges, an welchen die königlichen Truppen
ruhmreich Theil genommen haben, der festen Plätze und Positionen, welche
von ihnen oder unter ihrer Mitwirkung eingenommen worden sind, oder
endlich den Namen von bayerischen Offizieren zu erhalten haben, welche
in treuer Pflichterfüllung vor dem Feinde geblieben, oder den im Kampfe
erhaltenen Wunden erlegen sind.
b. Gedenktafeln.
Viele Gemeinden in Ober= und Niederbayern, besonders aber die
Gebirgsorte haben in ihren Kirchen Gedenktafeln ihrer vor dem Feinde
gefallenen Söhne errichtet. Mancher dieser steinerneu Zeugen der Ver-
gangenheit erinnert an alle Kriegsjahre von 1705 an, wo der Ruf der
Sturmglocken die kampffreudige Jugend gegen die das Land bis in's innerste
Mark ausbrennenden Oesterreicher aufrief.
Eine weitere Aneiferung gab König Ludwig I., welcher unter'm
11. Juni 1830 auf deßhalb gemachte Anträge genehmigte, daß zur Belebung
des historischen Sinnes und des militärischen Geistes in den Gotteshäusern
der Gemeinden Denktafeln über sämmtliche in den Feldzügen von 1805 bis
1815 vor dem Feinde gebliebenen Individuen errichtet werden. Da es
jedoch in das Belieben der einzelnen Gemeinden gestellt wurde, der historische
Sinn den meisten aber schon längst abhanden gekommen, zur Pflege des
militärischen Geistes hingegen fast Alles verabsäumt worden war, so fand
dieser Aufruf wenig Anklang.
Erneut ergieng vom Ministerium des Innern am 3. Juni 1871 fol-
gender Aufruf:
„In dem nunmehr beendeten siegreichen Feldzuge gegen Frankreich
haben viele brave Söhne Bayerns, die zum Heere berufen wurden oder
freiwillig zu den Fahnen eilten, den Heldentod für das Vaterland gefunden.
Um diesen Tapfern ein ehrendes, bleibendes Andenken in der Heimat
zu erhalten, haben Seine Majestät der König den Alllerhöchsten
Wunsch Allergnädidst auszusprechen geruht, daß von Gemeinden, von Ver-
einen oder von Privatpersonen Gedenktafeln errichtet und in den Kirchen
aufgestellt werden, auf welchen die Namen der in dem bezeichneten Feldzuge