Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

II. Abschn. Die Auszeichnungen. 595 
in den Jahren 1870 und 1871 gefallenen Krieger des bayerischen Heeres, 
sowie der bezüglichen Schlachten verzeichnet sind. 
Die kgl. Regierung, Kammer des Innern, wird deshalb beauftragt, 
diesen Allerhöchst ausgesprochenen Wunsch Seiner Majestät des Königs 
ungesäumt zur Offenkunde zu bringen und die Verwirklichung desselben 
thunlichst zu fördern.“ 
c. Belobungen. 
(D. V. §. 465.) Alle wegen Auszeichnungen vor dem Feind durch 
eine allerhöchste Ordre oder durch Befehl des Kommandirenden ausge- 
sprochenen Belobungen sollen gleichfalls, wie die Ertheilung des 
Max-Joseph-Ordens und der Tapferkeitsmedaillen, vor dem 
ausgerückten Bataillon bekannt gemacht und 3 Tage nacheinander bei 
sämmtlichen Kompagnien und Eskadrons abgelesen werden. 
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