II. Abschn. Die Munition. 613
stelltem Antrag des treffenden Truppentheils und des Generalkommandos
die Rücklieferung von Kugelblei durch das Kriegsministerium erlassen
werden. '
Rücklieferungen an Hülsen und Packschachteln von einzelnen Truppen-
theilen an die Artilleriedepots der Festungen für das zur Instruktion dort
selbst herzustellende Uebungsmunitionsquantum werden von der Inspektion
der Artillerie und des Trains unter Verständigung des betreffenden Ge-
neralkommandos veranlaßt.
3. Die Patronenhülsen werden vor der Ablieferung gereinigt und
klassifizirt in
a) brauchbare aus scharfen Patronen herrührend,
b „ „ Platzpatronen herrührend und
JP) unbrauchbare,
und zwar in der Regel durch diejenigen Truppen, Institute 2c., welche die
Patronen verschossen haben.
Das von den Truppentheilen auszuführende vorläufige Reinigen hat
sich auf alle verfeuerten Hülsen mit Ausschluß derjenigen zu erstrecken,
welche bei den außerhalb der Garnisonsorte stattfindenden Herbstübungen
verschossen, und welche bei den sonstigen Uebungen augenscheinlich unbrauch-
bar geworden sind (geplatzte Mäntel, abgerissene Böden 2c.)
Aus sämmtlichen zur Ablieferung gelangenden Hülsen müssen die
Zündkapseln entfernt sein.
4. Das wiedergefundene Blei kommt von allen Unreinigkeiten befreit
zur Ablieferung.
5. Zur Vermeidung von Oxydation werden die Hülsen guartaliter
abgeliefert. Die Rücklieferung der Packschachteln richtet sich im Allgemeinen
nach derjenigen der Hülsen. Das wiedergefundene Blei wird jährlich nur
einmal (im 1. Quartal des Uebungsjahres) abgeliefert.
6. Zur Verpackung der vorläufig gereinigten Hülsen sind die Pa-
tronenkasten (A. 7) zu verwenden. Die Hülsen sind hierbei in die zur
Ablieferung gelangenden Packschachteln zu stecken und wenn diese nicht
hinreichend vorhanden, lose, aber regelmäßig unmittelbar in die Kasten zu
legen und durch Papierschnitzel und Werg vor Beschädigung beim Trans-
port zu schützen.
Zur Verpackung der ungereinigten Hülsen, sowie des wiedergefundenen
Bleies verabfolgen die Artilleriedepots event. das Hauptlaboratorium auf
Verlangen bei geeigneter Gelegenheit abnorme Packgefäße bezw. Bleikugel-
verschläge. Patronenkasten dürfen daher niemals hiezu verwendet werden.
7. Von den im Uebungsjahr verschossenen scharfen Patronen kommen
95 % Hülsen in Rücklieferung, ferner unentgeltlich:
von jedem Infanterie-, Jäger-, Fußartillerie= und Pionierbataillon,
der Eisenbahn-Kompagnie, den Landwehr-Bezirkskommandos und
den etwa formirten Landwehrtruppen:
von der Anzahl der Platzpatronen 80 % und der 4. Theil des
Gewichtes des verschossenen Bleiquantums;
von jedem Kavalerie-Regiment, jedem Train-Bataillon und der Equi-
tationsanstalt:
von der Anzahl der Platz-Patronenhülsen 40 % und der 8.
Theil des verschossenen Bleiquantums.
Bei der Berechnung des rückzuliefernden Bleies bleiben diejenigen
scharfen Patronen außer Betracht, welche die Infanterie 2c. im Terrain