Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

II. Abschn. Die Munition. 613 
stelltem Antrag des treffenden Truppentheils und des Generalkommandos 
die Rücklieferung von Kugelblei durch das Kriegsministerium erlassen 
werden. ' 
Rücklieferungen an Hülsen und Packschachteln von einzelnen Truppen- 
theilen an die Artilleriedepots der Festungen für das zur Instruktion dort 
selbst herzustellende Uebungsmunitionsquantum werden von der Inspektion 
der Artillerie und des Trains unter Verständigung des betreffenden Ge- 
neralkommandos veranlaßt. 
3. Die Patronenhülsen werden vor der Ablieferung gereinigt und 
klassifizirt in 
a) brauchbare aus scharfen Patronen herrührend, 
b „ „ Platzpatronen herrührend und 
JP) unbrauchbare, 
und zwar in der Regel durch diejenigen Truppen, Institute 2c., welche die 
Patronen verschossen haben. 
Das von den Truppentheilen auszuführende vorläufige Reinigen hat 
sich auf alle verfeuerten Hülsen mit Ausschluß derjenigen zu erstrecken, 
welche bei den außerhalb der Garnisonsorte stattfindenden Herbstübungen 
verschossen, und welche bei den sonstigen Uebungen augenscheinlich unbrauch- 
bar geworden sind (geplatzte Mäntel, abgerissene Böden 2c.) 
Aus sämmtlichen zur Ablieferung gelangenden Hülsen müssen die 
Zündkapseln entfernt sein. 
4. Das wiedergefundene Blei kommt von allen Unreinigkeiten befreit 
zur Ablieferung. 
5. Zur Vermeidung von Oxydation werden die Hülsen guartaliter 
abgeliefert. Die Rücklieferung der Packschachteln richtet sich im Allgemeinen 
nach derjenigen der Hülsen. Das wiedergefundene Blei wird jährlich nur 
einmal (im 1. Quartal des Uebungsjahres) abgeliefert. 
6. Zur Verpackung der vorläufig gereinigten Hülsen sind die Pa- 
tronenkasten (A. 7) zu verwenden. Die Hülsen sind hierbei in die zur 
Ablieferung gelangenden Packschachteln zu stecken und wenn diese nicht 
hinreichend vorhanden, lose, aber regelmäßig unmittelbar in die Kasten zu 
legen und durch Papierschnitzel und Werg vor Beschädigung beim Trans- 
port zu schützen. 
Zur Verpackung der ungereinigten Hülsen, sowie des wiedergefundenen 
Bleies verabfolgen die Artilleriedepots event. das Hauptlaboratorium auf 
Verlangen bei geeigneter Gelegenheit abnorme Packgefäße bezw. Bleikugel- 
verschläge. Patronenkasten dürfen daher niemals hiezu verwendet werden. 
7. Von den im Uebungsjahr verschossenen scharfen Patronen kommen 
95 % Hülsen in Rücklieferung, ferner unentgeltlich: 
von jedem Infanterie-, Jäger-, Fußartillerie= und Pionierbataillon, 
der Eisenbahn-Kompagnie, den Landwehr-Bezirkskommandos und 
den etwa formirten Landwehrtruppen: 
von der Anzahl der Platzpatronen 80 % und der 4. Theil des 
Gewichtes des verschossenen Bleiquantums; 
von jedem Kavalerie-Regiment, jedem Train-Bataillon und der Equi- 
tationsanstalt: 
von der Anzahl der Platz-Patronenhülsen 40 % und der 8. 
Theil des verschossenen Bleiquantums. 
Bei der Berechnung des rückzuliefernden Bleies bleiben diejenigen 
scharfen Patronen außer Betracht, welche die Infanterie 2c. im Terrain
	        
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