III. Abschn. Die Ergänzung des Heeres. 57
Es kommt weniger auf die Jahreszahlen an, in welcher Beziehung die
Kenntniß der hauptsächlichsten Data hinreicht, als auf die Bekanntschaft
mit dem Zusammenhange, in welcher die einzelnen Ereignisse mit einan-
der stehen.
d) Deutsche Literatur:
Bekanntschaft mit den Grundzügen der Geschichte der deutschen Literatur,
sowie mit ihren Klassikern und mit einigen Werken der letzteren.
e) Mathematik.
In der Arithmetik Fertigkeit im Gebrauche der bürgerlichen Rech-
nungsarken, einschließlich der Zins= und Gesellschafts-Rechnung, im Rechnen
mit positiven und negativen Zahlen, sowie in der Dezimalrechnung; Lösung
von Gleichungen des ersten Grades mit einer und mehreren unbekannten
Größen; Potenziren und Radiziren bis zum zweiten Grade mit bestimmten
Zahlen und Buchstaben. In der Geometrie: Kenntniß der Planimetrie
bis einschließlich der Lehre vom Kreise und aus der Sternometrie — der
wichtigsten Formeln für die Körperberechnung.
f) Physik.
Bekanntschaft mit der Lehre von den allgemeinen Eigenschaften der
Körper (Ausdehnung, Undringlichkeit, Theilbarkeit, Porosität, Dichte und
spezifisches Gewicht, luftförmige und feste Körper), von der Wärme (Ther-
mometer), vom Magnetismus (Magnetnadel und Kompaß) und von der
Elektrizität (Blitzableiter).
In der Chemie, sowie in den bei f nicht genannten Theilen der
Physik werden nur diejenigen Examinanden geprüft, welche solches verlangen,
um zunch Kenntnisse in der Chemie mangelnde Kenntniß in andern Zweigen
zu ersetzen.
II. Verfahren bei der Prüfung.
§. 3. Leiter des gesammten Prüfungsgeschäftes ist der Civilvorsitzende
der Ober-Ersatz-Kommission.
§. 4. Die Prüfung erfolgt theils schriftlich, theils mündlich. Die
schriftliche Prüfung besteht:
a) in der Anfertigung eines deutschen Aufsatzes über ein Thema
allgemeinen und naheliegenden Inhalts (Sprichwort, Sentenz,
eine Erzählung aus der Geschichte) oder über Gegenstände des
öffentlichen Verkehrs (Eisenbahn, Post), der Landwirthschaft, des
Handels, der Industrie u. dygl.,
b) in zwei schriftlichen Uebersetzungen in fremde Sprachen nach
Wahl des Examinanden (§. 1.),
) in der Lösung einer Aufgabe aus der Arithmetik.
Für den deutschen Aufsatz werden drei Aufgaben gegeben, unter welchen
dem Examinanden die Auswahl freisteht.
8. 5. Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung stellt der Civilvor-
sitzende, bei deren Auswahl hat er äber die Mitwirkung der übrigen Kom-
missions-Mitglieder in Anspruch zu nehmen und ihre Vorschläge zu
berücksichtigen.
Wenn er die Aufgaben den Examinanden nicht selbst, sondern durch
den die Ausarbeitung derselben kontrolirenden Offizier oder Lehrer mit-
theilt, hat er sie diesem versiegelt zu übergeben. Das Siegel darf erst
beim Beginn der schriftlichen Prüfung geöffnet werden.