Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  59.  725

 

Steigende  Gehalte:

 

1.—3.  vom  4.

 

 

 

vom  7.  vomlo.  vom  13.  vomls.  vomis.  Bemerkungen

 

 

Dienstjahr
A  AMA  A  AMA  A  AMA  M

 

1)  Einschließlich  der  Amtsanwälte  im  Geschäftskreise  des  Staatsministeriums
  des  Innern.

Die  juristisch  gebildeten  Amtsanwälte  und  Sekretäre

beginnen  mit  dem  Gehalte  der  dritten  Dienstaltersstufe.

 

9)  Einschließlich  der  Revisoren  der  land=  und  forstwirtschaft-·
  lichen  Berufsgenossenschaften.
1  8002  102  400  2700/|3000|3  300|360O0

 

 

 

 

 

 

 

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