Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1871. (5)

— 474 — 
b) unter Nr. 3. die Worte „Kali, chlorsaures“ zu verwandeln in 
„Chlorsaures Kali“ 
I) unter Nr. 6. die Worte „brennbarer Salpeter“ wegfallen zu lassen; 
d) unter einer neuen Nr. 15. hinzuzufügen: „Kienruß“, und unter 
einer neuen Nr. 16.: „Hefe, sowohl flüssige, als feste“ 
e) hinter Nr. 16. beginnt das Alinea mit den Worten: „Alle unter 
1. bis 16. genannten Gegenstände 2c./ 
1) in den speziellen Bestimmungen zu Nr. 1. fallen die Worte 
„und absoluter Alkohol“ weg) 
8) ebendaselbst sind die Worte „in Blechbüchsen“ zu verwandeln in 
„in starken Holzkisten“; 
h) ebendaselbst ist nach Littr. e. als drittes Alinea hinzuzufügen: 
„Holzgeist im rohen und rektistitten Zustande, Alkohol und Sprit 
werden nur in Fässern oder Blechgefäßen zugelassen“ 
i1) in den speziellen Bestimmungen zu Nr. 6., 2. Alinea, fallen die 
Worte „Brennbare Salpeter und“ wegjz 
k) ebendaselbst ist hinter den Bemerkungen zu Nr. 14. hinzuzufügen: 
„zu Nr. 15.: Kienruß wird nur in kleinen, inwendig mit in Wasser- 
glas getränktem Papier verklebten Gefäßen zur Beförderung 
zugelassen.“ 
„/zu Nr. 16.: Hefe, sowohl flüssige als feste, wird nur in Ge- 
fäßen zugelassen, die nicht luftdicht geschlossen sind.“ 
4) In Abschnitt B. erhält §. 26. statt der Ueberschrift „§. 26. Publi- 
kation und Abänderung“ die Ueberschrift „C. Schlußbestimmung“. 
II. Mit den vorstehend bezeichneten Abänderungen tritt das Betriebs=Reglement 
für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde unter der Bezeichnung 
„Betriebs=Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands“ vom 1. Januar 
1872. an auch in Württemberg, Baden, Südhessen und Elsaß=Lothringen 
in Kraft. 
Berlin) den 22. Dezember 1871. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Delbrück. 
  
  
  
Redigirt im Büreau des Reichskanzlers. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober=Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker). 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.