Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

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Die etwaigen Angaben bezüglich der Zustellung an den Adressaten, der 
bezahlten Antworten, der Empfangsanzeigen, der Kollationirung, der Nachsen- 
dung, der Weiterbeförderung etc. müssen unmittelbar hinter der Adresse, die etwaige 
Beglaubigung hinter der Unterschrift stehen. 
Depeschen, welche die hiernach erforderlichen Angaben nicht enthalten, 
sollen zwar dennoch zur Beförderung angenommen werden. Die Folgen un- 
genauer, resp. unvollständiger Angaben sind jedoch jedenfalls vom Absender zu 
tragen. Derselbe kann eine nachträgliche Vervollständigung des Fehlenden nur 
gegen Aufgabe und Bezahlung einer neuen Depesche beanspruchen. 
Depeschen, deren Beförderung streckenweise oder ausschliess- 
lich durch Telegraphen der innerhalb des deutschen Reichs-Tele- 
graphengebietes gelegenen Eisenbahnen stattzufinden hat, dürfen 
nicht mehr als 50 Worte enthalten. 
§. 7. 
Gattungen der Depeschen. 
 Die Depeschen zerfallen rücksichtlich ihrer Behandlung in folgende Gat- 
tungen: 
1) Staatsdepeschen, 
2) Dienstdepeschen, 
3) Privatdepeschen. 
In Bezug auf die Abfassung der Depeschen find zu unterscheiden: 
1) offene Depeschen, 
2) geheime Depeschen.  
Offene Depeschen müssen in einer der weiter unten als zulässig bezeich- 
neten Sprachen der Art abgefaßt sein, daß der Inhalt einen verständlichen 
Sinn hat. 
Als geheime Depeschen werden angesehen: 
a) diejenigen, deren Text aus Chiffern oder geheimen Buchstaben besteht, 
b) diejenigen, in welchen Reihen oder Gruppen von Chiffern oder Buch- 
staben vorkommen, deren kaufmännische Bedeutung der Aufgabestation 
unbekannt ist; 
c) diejenigen, welche in verabredeter Sprache abgefaßte, für die korrespon- 
direnden Stationen unverständliche Sätze enthalten oder Worte, welche 
in keiner der als zulässig bezeichneten Sprachen vorkommen*). 
*) Die bis jetzt als zulässig bezeichneten Sprachen sind: armenisch, dänisch, deutsch, englisch, flämisch, 
französisch, griechisch, hebräisch, holländisch, italienisch, lateinisch, norwegisch, portugiesisch, rumänisch, schwe- 
disch, slawisch (böhmisch, kroatisch, illyrisch, polnisch, russisch, ruthenisch, serbisch, slowakisch, slovenisch), 
spanisch, ungarisch und türkisch.
	        
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