Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

  
Gebühren der Konsulate 
  
in Europah außerhalb 
Nr. Bezeichnung des Amtsgeschäfts. excl. Europa sowie in 
der Türkei nebst Vasallenstaaten.   Thlr.   Sgr.   Thlr.   Sgr. 
26. Oeffentliche Verkäufe: 
von dem Erlöse von je 1 Thlr. — 1 — 1 1/2 
doch nicht unter ... 2 — 3 — 
27. Paß (s. auch Gesundheitspaß) 
a) Ausstellung eines Reisepassen. 1 — 2 — 
b) Visa desselben ...... .... .............. . ... — 15 1 — 
Patent, s. Matrikelschein. 
28. Protest, Aufnahme eines Protestes ............. 2 — 3 — 
29. Schiedsspruch: Abgabe eines Schiedsspruchs: 
Bei einem Gegenstande von einem Werthe 
bis 100 Thlr. von je 1 Thlr. ......... —. 1 — 1 1/2 
doch nicht unter 2 — 3 — 
Thlr. Thlr. . 
von dem Mehrbeitage bis 500 von je 50. — 15 1 — 
"  "  "  "   1,000 "  "  100 — 15 1 — 
  "  "  "  "   20,000  "  "  500 1 — 2 — 
 "  "  "  von je 1,000 Thlr. 1 — 2 — 
30. Schiffssachen:  
a) Ausstellung eines interimistischen Schiffs- . 
certifikats................................. 4 — 8 — 
(Sonstige Certifikate in Schiffssachen nach Pos. Nr. 2) 
b) Expedition eines Schiffes: 
für jede Tonne ä 2000 Pfd.) — 1/4 — 1/2 
doch nicht unter ... — 5 — 10 
  
Anm. Die Gebuͤhr wird entrichtet für: Attestirung der 
Schiffsmeldung und Abmeldung, Aufbewahrung 
und Bescheinigung der Schiffspapiere, Ertheilung 
von Auskunft an Schiffer und Mannschaft, sowie 
  
sonstige Dienstleistungen im Interesse derselben. 
für welche keine besonderen Gebühnen angesetzt 
sind. 
Schiffe, welche in demselben Kalenderjahre 
denselben Hafen wieder besuchen, zahlen bei der 
zweiten und jeder folgenden Fahrt die Hälfte 
des tarifmäßigen Satzes, nicht unter 5 
resp. 10 Sgr. und in demselben Kalenderjahre 
nicht mehr als das Vierfache des tarifmäßigen Satzes. 
  
  
  
 
	        
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