— 407 —
B. Realschulen erster Ordnung.
Königreich Bayern.
Das Realgymnasium zu München,
" " " Speyer,
" " " Nürnberg,
" " " Regensburg,
" " " Wurzburg,
" " " Augsburg.
C. Progymnasien.
Rönigreich Preußen.
Provinz Pommern.
Das Progymnasium zu Belgard.
D. Realschulen zweiter Ordnung.
Rönigreich Preußen.
Provinz Schleswig-Holstein.
Die Realschule in Altona.
E. Höhere Bürgerschulen.
1) Die den Gymnasien und den Realschulen erster Ordnung in den ent-
sprechenden Klassen gleichgestellten höheren Bürgerschulen (Militär- Ersatz-
Instruktion vom 26. März 1868 §. 154 Nr. 2 d.).
Rönigreich Preußen.
Provinz Westphalen.
Die höhere Bürgerschule zu Witten.
2) Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren Bürgerschulen
Militär-Erlaß-Instruktion vom 26. März 1868 §. 154 Nr. 2 f.).
I. Königreich Preußen.
Rheinprovinz.
Die Realklassen des Gymnasiums zu Wesel.
II. Serzogthum Lauenburg.
Die Albinusschule zu Lauenburg a. d. E.
F. Andere Lehranstalten.
(Militär-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 §. 154 Nr. 4.)
Königreich Bayern.
Die landwirthschaftliche Centralschule zu Weihenstephan,
die Central-Thierarznei-Schule zu München,
die Industrieschule zu München,
" " " Nünnberg,
" " " Kaiserslautern,
" " " Augsburg.