Contents : Handbuch der Politik.Dritter Band. (3)

Paul  Herre,  Der  Kampf  um  die  Vorherrschaft  im  Mittelmeer.

 

 

 

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Iische  Vertrag  vom  8.  Aprıl  1904,  der  Frankreich  von  englischer  Seite  freie  Hand  in  Marokko  sab
und  sogar  Unterstützung  zur  Durchführung  der  notwendigen  administrativen,  wirtschaftlichen,
finanziellen  und  militärischen  Reformen  in  Aussicht  stellte,  während  die  Republik  unter  Vorbehalt
der  Neutralität  des  Suezkanals  Agypten  endgültig  England  überliess.  Im  Zusammenhang  mit  dieser
Abmachung  erfolgte  bald  darauf  (3.  Oktober  1904)  die  Verständigung  mit  Spanien.  Auch  dieses
gab  Marokko  frei,  sicherte  sich  aber  in  dem  sogen.  Rifgebiet,  dem  nördlichenKüstenstrich  am  Mittelmeer,
  dem  die  meist  im  16.  Jahrhundert  erworbenen  ‚Presidios“  vorgelagert  sind,  eine  spanische
Interessensphäre.  Italien  scheint  seine  Zustimmung  zur  Besetzung  Marokkos  durch  Frankreich
schon  vorher  gegeben  zu  haben;  dıe  des  verbündeten  Russland  lag  wohl  längst  vor.  So  fiel  Deutschland
  und  Österreich,  das  politisch,  wenn  auch  nicht  faktisch  sich  in  durchaus  gleicher  Lage  mit  dem
Bundesgenossen  befand,  die  schwierige  Aufgabe  zu,  den  Sonderverständigungen  der  Mittelmeerpartner
  das  weltwirtschaftliche  Interesse  entgegenzustellen,  und  durch  die  Algecirasakte  vom
28.  März  1906  blieb  die  Souveränetät  des  Sultans  und  die  wirtschaftliche  Gleichstellung  aller  Nationen
  tatsächlich  gewahrt.

Jedoch  mit  der  Zähigkeit  verfolgte  dıe  Iranzösısche  Regierung  ihr  Ziel  weiter,  zum  wenigsten
in  der  Richtung  der  ‚Tunisierung‘“  Marokko  zu  gewinnen.  Immer  wieder  fand  sie  Anlass  zu  Strafexpeditionen,
  und  die  deutsche  Reichsregierung  entschloss  sıch,  einer  Politik  des  Entgegenkommens
folgend,  in  einem  Abkommen  vom  9.  Februar  1909  unter  dem  erneuten  Vorbehalt  der  Souveränetät
und  Unabhängigkeit  des  Sultans  und  der  wirtschaftlichen  Gleichheit  Frankreich  besondere  politische
Interessen  in  Marokko  zuzugestehen  und  auf  die  Verfolgung  eigener  politischer  Ziele  ausdrücklich  zu
verzichten.  Im  Anschluss  an  eine  wenig  begründete  französische  Unternehmung  gegen  Fez  im  Sommer
  1911,  dıe  einen  Bruch  des  Februarvertrags  bedeutete,  gab  Deutschland  durch  Entsendung
eines  Kriegsschiffes  nach  Agadır  sich  zwar  den  Anschein,  als  beabsichtige  es  selbständige  politische
Schritte  in  Marokko  zu  unternehmen,  aber  ın  der  durch  Englands  Eingreifen  bis  nahe  an  den  Kriegsausbruch
  geführten  Krise  des  Sommers  und  Herbstes  1911  nahm  es  von  einem  ernsten  Beschreiten
dieses  Weges  Abstand;  es  überliess  Marokko  der  Republik  und  begnügte  sich  mit  dem  Zugeständnis
unbedingter  wirtschaftlicher  Gleichstellung  und  einigen  Landabtretungen  im  Kongogebiet.  Seitdem
hat  Frankreich  die  schwierige  Arbeit  in  Angriff  genommen,  das  neu  gewonnene  Land  tatsächlich
zu  besetzen  und  seinem  nordwestafrikanischen  Kolonialreiche  einzuverleiben.  In  dem  Vertrage
vom  26.  Oktober  1912  fand  es  sich  mit  den  Ansprüchen  Spaniens  ab,  das  auf  Grund  seiner  ihm  1904
eingeräumten  Rechte  im  Juni  1911  in  Nordmarokko  festen  Fuss  gefasst  hatte  und  das  Rifgebiet
zwischen  Muluja,  Uerga  und  Sebu  behauptete.

Im  engsten  Zusammenhang  mit  der  Regelung  der  Marokkoangelegenheit  wurde  die  Ordnung
der  Tripolisfrage  versucht.  In  Tripolitanien  hatten  die  Jungtürken  eine  für  Italiens  Aussichten
gefährliche  militärische  Tätigkeit  entfaltet,  die  schon  die  Rückgewinnung  verloren  gegangenen
osmanischen  Besitzes  ım  Sudan  gebracht  hatte,  und  so  glaubte  die  ıtalienische  Regierung,  von  der
Volksstimmung  getragen,  die  Krise  der  Marokkoangelegenheit  benutzen  zu  müssen  um  von  Tripolis
Besitz  zunehmen.  Man  brach  ım  September  1911  einen  Krieg  mit  der  Türkeı  vom  Zaune  und  setzte
sich  ın  den  trıpolitaniıschen  Küstenstädten  fest,  doch  musste  wegen  der  grossen  Schwierigkeiten
von  einem  Vorstoss  ins  Innere  abgesehen  werden.  Da  die  europäischen  Mächte,  voran  Österreich-Ungarn,
  einer  Übertragung  des  Krieges  nach  der  Balkanhalbinsel  und  einer  Aufrollung  der  gesamten
  orientalischen  Frage  sich  heftig  widersetzten,  wussten  die  Italiener  durch  die  Besetzung
einiger  Inseln  des  ägäischen  Meeres  die  Pforte  zum  Nachgeben  zu  zwingen,  und  durch  den  Frieden
von  Lausanne  am  18.  Oktober  1912,  dessen  Abschluss  durch  den  Ausbruch  des  Balkankrıeges  beschleunigt
  wurde,  ward  Tripolitanien  an  Italien  ausgeliefert.  Ob  aber  die  an  diese  Erwerbung  geknüpften
  Hoffnungen  sıch  erfüllen  werden,  ist  durchaus  die  Frage.  Neben  der  durch  England  und
Frankreich  bewirkten  Abschnürung  des  Hinterlandes  ist  hier  wie  in  ganz  Nordafrika  die  Eingeborenenfrage
  von  grösster  Bedeutung,  Die  Berber-  und  Araberstämme  verharren  gegenüber  der  Fremdherrschaft
  in  unbedingter  Feindseligkeit,  und  es  mag  wohl  sein,  dass  England,  Frankreich  und
Italien  mit  dem  Gegensatz  der  einheimischen  Bevölkerung  in  ernstester  Art  zu  rechnen  haben,
dass  eine  mohammedanische  Bewegung  die  geschichtliche  Entwicklung  des  Mittelmeergebietes
noch  einmal  beeinflusst.