8
1878
1880
1887
1889
1893,
1902
1903
Berechtigung
8
Ein Mitglied des Familienrates kann
gegen seinen Willen nur durch das dem
Vormundschafsgericht im Instanzenzuge
vorgeordnete Gericht entlassen
werden.
Der Vater des Mündels kann die
Aufhebung des von ihm angeordneten
Familienrates für den Fall des Eintritts
oder Nichteintritts eines künftigen
Ereignisses nach Maßgabe des § 1777
Das gleiche Recht steht
anordnen.
der ehelichen Mutter des Mündels
für den von ihr angeordneten Familienrat
zu.
Tritt der Fall ein, so hat das Vormundschaftsgericht
den Familienrat
aufzuheben.
Das Vormundschaftsgericht kann eine
Frau, die zum Vormunde bestellt ist,
entlassen, wenn sie sich verheiratet.
1895.
Das Vormundschaftsgericht hat den
Vormund auf seinen Antrag zu entlassen,
wenn ein wichtiger Grund vorliegt;
ein wichtiger Grund ist insbesondere
der Eintritt eines Umstandes,
der den Vormund nach § 1786 Abs. 1
Nr. 2—7 berechtigen würde, die übernahme
der Vormundschaft abzulehnen
1878, 1895.
1895 s. Verwandtschaft 1682.
Der Vormund eines Volljährigen
kann eine Ausstattung aus dem Vermögen
des Mündels nur mit Genehmigung
des Vormundschaftsgerichts
versprechen oder gewähren. 1897.
Wird der Vater des Mündels zum
Vormunde bestellt, so unterbleibt die
eines Gegenvormundes.
Bestellung
Dem Vater stehen die Befreiungen
zu, die nach den §§ 1852—1854 angeordnet
werden können.
außer Kraft setzen, wenn sie das
Interesse des Mündels gefährden.
Diese Vorschriften finden keine An-391
Das Vormundschaftsgericht
kann die Befreiungen
Berechtigung
§ wendung, wenn der Vater im Falle
1917
der Minderjährigkeit des Mündels zur
Vermögensverwaltung nicht berechtigt
sein würde. 1897, 1904.
s. Dritte — Vormundschaft.
Werkvertrag.
633 Der Unternehmer ist verpflichtet das
634
Werk so herzustellen, daß es die zugesicherten
Eigenschaften hat und nicht
mit Fehlern behaftet ist, die den Wert
oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder dem nach dem Vertrage
vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
mindern.
Ist das Werk nicht von dieser Beschaffenheit,
so kann der Besteller die
Beseitigung des Mangels verlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die
Beseitigung zu verweigern, wenn sie
einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert.
Ist der Unternehmer mit der Beseitigung
des Mangels im Verzuge,
so kann der Besteller den Mangel
selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen verlangen.
634. 640.
Zur Beseitigung eines Mangels der
im § 633 bezeichneten Art kann der
Besteller dem Unternehmer eine angemessene
Frist mit der Erklärung bestimmen,
daß er die Beseitigung des
Mangels nach dem Ablaufe der Frist
ablehne. Zeigt sich schon vor der
Ablieferung des Werkes ein Mangel,
so kann der Besteller die Frist sofort
bestimmen; die Frist muß so bemessen
werden, daß sie nicht vor der für die
Ablieferung bestimmten Frist abläuft.
Nach dem Ablaufe der Frist kann der
Besteller Rückgängigmachung des Vertrags
(Wandelung) oder Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) verlangen,
wenn nicht der Mangel rechtzeitig beseitigt
worden ist; der Anspruch auf