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III. Großherzogthum Baden.
Das Gymnasium zu Baden,
" " " Bruchsal,
" " " Donaueschingen,
" " " Lahr,
" " " Offenburg,
" " " Tauberbischofsheim.
IV. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Das Lyzeum zu Eisenberg.
D. Realschulen zweiter Ordnung.
I. Königreich Sachsen.
Die städtische Realschule zu Crimmitschau.
II. Königreich Württemberg.
Die Realanstalt zu Eßlingen,
" " " Heilbronn,
" " " Reutlingen,
" " " Stuttgart,
" " " Ulm.
III. Freie Stadt Bremen.
Die Realschule zu Bremerhaven.
E. Höhere Bürgerschulen.
1) Die den Gymnasien und den Realschulen erster Ordnung in den ent-
sprechenden Klassen gleichgestellten höheren Bürgerschulen (Militair-Ersatz-
Instruktion vom 26. März 1868 §. 154 Nr. 2 d).
Großherzogthum Baden.
Die Realabtheilung des Gymnasiums zu Baden,
das Realgymnasium zu Lörrach,
" " " Pforzheim.
2) Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren Bürgerschulen
(Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 §. 154 Nr. 2 f).
I. Rönigreich Preußen.
a. Provinz Sachsen.
Die höhere Bürgerschule zu Eilenburg.
b. Provinz Schleswig-Holstein.
Die Realklassen des Gymnasiums zu Hadersleben.