Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1873. (7)

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(Nr. 925.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bun- 
desrathe. Vom 20. Mai 1873. 
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist 
von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von 
Preußen 
an Stelle des Oberpräsidenten Guenther 
der Wirkliche Geheime Ober-Finanzrath und Direktor im Finanzministerium 
Meinecke · 
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden. 
Berlin, den 20. Mai 1873. 
Der Reichskanzler. 
Fürst v. Bismarck. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. · 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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