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Transport 1/460,000 Thlr.
b) für den Ausbau des Kadettenhauses in Oranienstein 120,000=
c) für den Neubau eines Gebäudes für die vereinigte
Artillerie= und Ingenieurschule 164,0000
d) für die Verlegung der Kriegsakademie .......... ... 100,000
wie oben . . ... 1,844,000 Thlr.
Artikel II.
Von den im Artikel I. nachgewiesenen Beträgen und zwar:
zu 1 von 300,000 Thlr.,
. 2. 475,0000
. 3 1,844,0000
zusammen . 2,619,000 Thlr.
werden dem Reichskanzler zur Verfügung gestellt:
zu 1 und 2:
für das Jahr 1873 500,000 Thlr.,
1874 275,000
zu 3:
für das Jahr 18F7r734 §564,000 Thlr.,
18724 . .. 750,000
Dle später für die Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten zu verwen-
denden Beträge sind in die Reichshaushalts-Etats der betreffenden Jahre aufzu-
nehmen.
Artikel III.
Die im Artikel I. bezeichneten Aufwendungen sind als gemeinsame Aus-
gaben des vormaligen Norddeutschen Bundes, Württembergs, Badens und Süd-
hessens zu betrachten und aus dem Antheile dieser Staaten an den in Gemäßheit
des Artikels VI. des Gesetzes vom 8. Juli 1872 (Reichsgesetzbl. S. 289) einst-
weilen reservirten 13 Milliarden Franken der von Frankreich zu zahlenden Kriegs-
kosten-Entschädigung zu decken.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 12. Juni 1873.
.. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.