Benennung der Gegenstände.
No
c) Bienenstöcke mit lebenden Bienen ........ ........ .. .... .... ....
d) Blasen und Därme, thierische; Wachs; Waschschwämme und andere
thierische Produkte, soweit sie nicht unter anderen Nummern des
Tarifs begriffen sind.
38. Thonwaaren:
a) Fliesen, Mauer-, und Dachziegel und andere Waaren aus Thon zu
baulichen Zwecken; Thonröhren; Schmelztiegel; gemeine Ofenkacheln;
irdene Pfeifen; gemeines Töpfergeschier. . ..
b) andere Thonwaaren mit Ausnahme von Porzellan:
1) einfarbige oder weiße .. .. . ...
2) bemalte, bedruckte, vergoldete oder versilbere ..
c) Porzellan, weißes, auch mit farbigen Streifen
d) Porzellan, farbiges, bemaltes oder vergoldetes, ingleichen Thon-
waaren aller Art in Verbindung mit anderen Materialien, soweit
sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen.
39. Vieh:
a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel .. . . ..
b) Rindvieh: Stiere, Ochsen, Kühe, Jungvieh und Kälber.
c) Schweine:
1) gemästete und magere ... ....
2) Spanferkel. ......... . . ..
d) Schaafvieh und Ziegen ...
40. Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft:
a) grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch)
b) alles andere ............ . .. ..
Anmerk. zu b. Waaren hieraus werden wie feine Lederwaaren behandelt.
41. Wolle, einschließlich der Ziegen., Hasen., Kaninchen und Biberhaare,
sowie Waaren daraus:
a) Wolle, rohe, gekämmte, gefärbte, gemahlene.
b) Garn, auch mit anderen Spinnmaterialien, ausschließlich der Baum-
wolle, gemischt:
1) einfaches, ungefärbt oder gefärbt; dublirtes, ungefärbt; Watten
2) dublirtes gefärbt; drei, oder mehrfach gezwirntes, ungefärbt
oder gefärbt ....