Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1873. (7)

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(Nr. 960.) Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Apotheker. Vom 15. Juli 1873. 
Der Bundesrath hat in seinen Sizungen vom 30. Juni und 2. Juli d. J. 
beschlossen, die im Abschnitt IV. der Bekanntmachung vom 25. September 1869 
(Bundes-Gesetzbl. S. 635) über die Prüfung der Apotheker enthaltenen Vor- 
schriften zu ändern. Die beschlossenen Aenderungen, welche mit dem 1. Januar 1874 
in Kraft treten, werden durch das Centralblatt des Deutschen Reichs veröffentlicht 
werden. 
Berlin, den 15. Juli 1873. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Eck. 
  
(Nr. 961.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen 
Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 20. Juli 1873. 
Auf Grund des §. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 — Bundes- 
Gesetzbl. S. 245 — hat der Bundesrath, vorbehaltlich der Genehmigung des 
nächstfolgenden Reichstages, beschlossen, das in diesem §. 16 enthaltene Verzeichniß 
konzessionspflichtiger Anlagen · 
auf Hopfen-Schwefeldörren, Asphaltkochereien und Pechsiedereien, sofern 
sie außerhalb der Gewinnungsorte des Materials errichtet werden, Stroh- 
papierstoff= Fabriken und Darmzubereitungs-Anstalt 
auszudehnen. 
Berlin, den 20. Juli 1873. 
  
-   
Der Reichskanzler. 
Im Aruftrage: 
Eck. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. 
Berlin gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel 
(N. v. Decker).
	        
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