Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

cseh  und  Merordumssguatt

für  das

Königreich  Vayern.

Nr.  37.

München,  den  4.  Juni  1918.

Inhalt#:

Königliche  Verordnung  vom  23.  Mai  1918,  die  Rechte  der  Militärpolizeibeamten  und  der  übri  '  izeilichen
  Aufgaben  betrauten  Angehörigen  der  Militärpolizeistelle  Ulm  im  bayerischen  Gebiet  der  gei  mmt  boli
betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  31.  Mai  1918,  Dienstwertzeichen  für  den  amtlichen  Verkehr  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  31.  Mai  1918,  betreffend  Anderung  der  Militär-Transport  Ordnung.

Königliche  Verordnung,  die  Rechte  der  Militärpolizeibeamten  und  der  übrigen  mit  polizeilichen
Aufgaben  betrauten  Angehörigen  der  Mitrsebtestele  Ulm  im  bayerischen  Gebiet  der  Festung
m  betreffend.

Tudwig  III.

von  Gottes  Gnaden  König  von  Bayern,  Pfalzgraf  bei  Mhein,
ßerzog  von  Zayern,  Franken  und  in  Schwaben  usw.  usw.

Wir  finden  Uns  bewogen  zu  verordnen,  was  folgt:
Den  Militärpolizeibeamten  und  den  übrigen  mit  polizeilichen  Aufgaben  betrauten
Angehörigen  der  Militärpolizeistelle  Ulm  kommen  in  Ausübung  des  Abwehrdienstes  im
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