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(Nr. 912.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundes-
rathe. Vom 24. Februar 1873.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu
Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden und zwar:
von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von
Preußen:
der Reichskanzler Fürst v. Bismarck,
der Staats- und Kriegsminister, Präsident des Staatsministeriums,
Graf v. Roon,
der Staats- und Justizminister Dr. Leonhardt,
der Staats- und Finanzminister Camphausen, s
der Staatsminister und Präsident des Reichskanzler-Amts Delbrück,
der Staatsminister und Chef der Kaiserlichen Admiralität v. Stosch,
der Staatsminister, Generallieutenant v. Kameke,
der Wirkliche Geheime Rath v. Philipsborn,
der Präsident der Seehandlung Guenther,
der Generaldirektor der indirekten Steuern Hasselbach,
der Ministerialdirektor im Handelsministerium Moser,
der Ministerialdirektor im Handelsministerium Weishaupt,
der Geheime Ober-Regierungsrath Dr. v. Nathusius,
der General-Postdirektor Stephan,
der Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern Bitter,
der Präsident der Justiz-Prüfungskommission Dr. Friedberg;
von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
der Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern
v. Pfretzschner,
der Staatsminister der Justiz Dr. v. Fäustle ,
der Staatsminister der Finanzen Berr,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats-
rath Freiherr Pergler v. Perglas,
der Ministerialrath Riedel,
der Oberst des General-Quartiermeisterstabes Fries;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegen-
heiten Freiherr v. Friesen,
der Staatsminister der Justiz Abeken,
der Oberstlieutenant v. Holleben,
der Geheime Finanzrath v. Nostitz Wallwitz;
von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
der Justizminister v. Mittnacht,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats-
rath Freiherr v. Spitzemberg,