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(Nr. 1015.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundes-
rathe. Vom 5. Oktober 1874.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Be-
vollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden:
von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von
Preußen:
der Staatsminister und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten Dr. Achenbach
an Stelle des Ober-Baudirektors und Ministerialdirektors
Weishaupt
und
der Präsident des Reichs-Eisenbahn-Amts Maybach
an Stelle des aus dem Reichsdienste geschiedenen Präsidenten
des Reichs-Eisenbahn-Amts Scheele;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Major Edler von der Planitz
an Stelle des Generallieutenants von Brandenstein;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
der Geheime Staatsrath und Vorstand der Departements der Justiz
und der Kirchen und Schulen im Großherzoglichen Staatsministerium
Mutzenbecher
an Stelle des verstorbenen Staatsministers von Rössing;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
der Geheime Regierungsrath Kunze
an Stelle des Regierungs-Präsidenten Meusel.
Berlin, den 5. Oktober 1874.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Delbrück.
Herausgegeben im Reichskanzler- Amte.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).