Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1874. (8)

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(Nr. 1015.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundes- 
rathe. Vom 5. Oktober 1874. 
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Be- 
vollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden: 
von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von 
Preußen: 
der Staatsminister und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten Dr. Achenbach 
an Stelle des Ober-Baudirektors und Ministerialdirektors 
Weishaupt 
und 
der Präsident des Reichs-Eisenbahn-Amts Maybach 
an Stelle des aus dem Reichsdienste geschiedenen Präsidenten 
des Reichs-Eisenbahn-Amts Scheele; 
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen: 
der Major Edler von der Planitz 
an Stelle des Generallieutenants von Brandenstein; 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg: 
der Geheime Staatsrath und Vorstand der Departements der Justiz 
und der Kirchen und Schulen im Großherzoglichen Staatsministerium 
Mutzenbecher 
an Stelle des verstorbenen Staatsministers von Rössing; 
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie: 
der Geheime Regierungsrath Kunze 
an Stelle des Regierungs-Präsidenten Meusel. 
Berlin, den 5. Oktober 1874. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Delbrück. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler- Amte. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker). 
 
	        
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