Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1874. (8)

— 182 — 
  
  
  
  
  
  
Betrag 
2 Ausgabe. für 
1875. 
SA 
Mark. Mark. 
Uebertrag . . . . . — 36,622,458 
2.Für die Herstellung des zweiten Geleises von 
Metz über Diedenhofen bis zur Grenze des 
Großherzogthums Luxemburg . . . — 150,000 
3.Für die Ausrüstung, Erneuerung und Ver- 
vollständigung der Wilhelm-Luxemburg-Ei- 
senbahn, und zwar 
zur Erneuerung und Vervollständigung 
der Bahn= und Bahnhofsanlagen — 3,392,418 
4. Außer den durch die Gesetze vom 22. Novem- 
ber 1871 und vom 15. Juni 1872 sub III. 
bereits bewilligten Summen für die Reichs- 
Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen: 
a) zur Vermehrung der Betriebsmitte. 5,250,000 
b) zur Vervollständigung und Erweite- 
rung der Bahn= und Bahnhofsanlagen00,000 14,250,000 
Summe B. —- 54,414,876 
Dazu-A..... — 299,250 
Summe Kap. 9. – 54,714,126 
10. Für die St. Gotthard-Eisenbahn. 
Dritte Rate der vom Deutschen Reiche durch 
Uebereinkunft vom 28. Oktober 1871 in 
Gemäßheit des Gesetzes vom 2. November 
1871 übernommenen Subvention zum Bau 
der St. Gotthard-Eisenbahn . . 2,102,698 
abzüglich des im vorigen Kapitel unter A. 
Tit. 1 in Ausgabe gestellten Antheils der " 
Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen von 285,650 8120048 
Summe Kap. 10 für sich. 
11. Münzwesen. 
Ausgaben und Verluste bei Durchführung der 
Münzreffrooon ... . ....... — 7,800,000 
  
  
Summe Kap. 11 für sich. 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.