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wert ist auch das von Stettensche Töchtererziehungsinstitut
in Augsburg. Nach dem Willen der Stifterin, Anna Barbara
von Stetten, hatte es vorzüglich den Zweck, einer frühverwaisten
Jugend den Verlust der elterlichen Liebe und
Pflege zu ersetzen. -- In Augsburg, Nürnberg und Ansbach
wurden durch die Initiative Stephanis höhere Mädchenschulen
geschaffen oder neu organisiert.
In Bayern finden wir vielfach die Einrichtung, dafs die
höheren Mädchenschulen nicht organisch mit den Elementarklassen
verbunden sind, sondern sich auf der Volksschule
aufbauen. In München ist dieses System ganz streng durchgeführt.
Die höhere Mädchenschule zu München nimmt ihre
Schülerinnen nicht vor dem zehnten (und nicht nach dem
zwölften) Lebensjahre in ihre unterste Klasse auf. Die ersten
drei Jahre werden sämtliche Kinder in der Volksschule unterrichtet.
Die Volksschule unfalst das Alter von sechs bis
dreizehn Jahren und ist für alle Kinder ohne Ausnahme unentgeltlich.
Die ersten vier Schuljahre muls jedes Kind
durchmachen (in ganz vereinzelten Fällen wird der Volksschulunterricht
durch Privatunterricht ersetzt; dies bedarf
aber der Genehmigung der Lokalschulkommission). Die
Töchter der sogenannten höheren Stände treten nach dem
vierten oder fünften Schuljahr in der Regel in ein Privatinstitut
oder in eine öffentliche höhere Mädchenschule ein.
Die gleiche Einrichtung finden wir in einer Anzahl
anderer Städte. Anderswo sind wieder die höheren Mädchenschulen
organisch mit Elementarklassen verbunden, so z. B.
in Nürnberg, Erlangen und in vielen klösterlichen Anstalten.
Als Muster eines Lehrprogramms für die höhere weibliche
Bildung in Bayern, in dessen Rahmen sich mit mehr
oder weniger Einschränkung des Unterrichtsstoffes die meisten
der gleiche Zwecke verfolgenden weiblichen Erziehungsanstalten
bewegen, kann das der städtischen höheren Töchterschule
in München gelten. Die Schule umfalst sechs Klassen
(vom fünften bis zum zehnten Schuljahr). Die Aufnahme
einer Schülerin ist aulser durch ein bestimmtes Alter auch
durch eine Prüfung bedingt, bei welcher der in der IV. Klasse