Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LXXVI: Band. (76)

498

Rechten  902,  —  der  Ansprüche  aus  Berarbeitung  946  —  952  (Spezifikadem

  Nachbarrecht  924.

Unvermögen  des  Schuldners  zur  Leistung
  275,  279.  

Unverzüglich.  Begriff  121,  —  erforder--:
lich  bei  der  Ansechtung  von  Willenserklärungen,
  ebenda.

Unzüchtige  Handlungen  S.  139  Anm.  2,
1  3,  4,  S.  141  Anm.  3,  S.  147
Anm.  1,  auch  1565,  2335.

Unzurechnungsfähigkeit  105  Abs.  2,
827—829.

Urgroßeltern  1589,  1928.

Urheberrechte,  künstlerische,  literarische,
technische  S.  139  Anm.  2.

Urkunden.  Form  von  —  126—129,

Hinterlegung  372,  Auslieferung
  der  —  zum  Beweise  einer  Forderung
  im  Falle  einer  Abtretung  402,
—  Aushändigung  an  den  Schuldner
  bei  der  Leistung  410,  Auslieferung
  der  —  zum  Beweise  eines  verkauften
  Rechts  an  den  Käufer  444,
Vollzug  einer  —  zur  Einsicht  810,
—  kraft  deren  eine  Leistung  gefordert
werden  kann,  Eigenthum  an  solchen
952,  —  deren  Aussteller  dem  Inhaber
  zu  einer  Leistung  verpflichtet
seim  will  807;  s.  ferner:  2234—2245,
2276,  2356,  E.  102,  g.  141,  G.  149,
G.  151.

Urtheil,  Amtspflichtsverletzung  beim  —
839,  S.  145  Anm.  1.

Ususfructus  s.  Nießbrauch.

V.

Vater.  Elterliche  Gewalt  des  —  1627
—1683,  G.  207,  G.  208,  s.  im  Uebrigen
„Eltern=  und  Kindesrecht“,  „Eheliche
Kinder“  und  „Uneheliche  Kinder“.

Venia  getatis  (Vollährigkeitserklärung)
  3,  4,  5,  1847,  G.  153.

Veräußerliches  Recht,  Befugniß  zur
Verfügung  über  ein  —  durch  Rechtsgeschäft
  137.

Veräußerung  eines  Gegenstandes  gegen
Entgelt,  Verträge  über  —  nach  Kaufrecht
  445,  —  des  vermietheten  Grundstücks
  571,  577,  —  einer  Sache,  die
nicht  dem  Veräußerer  gehört  932,  936,
G.  61,  G.  119,  G.  172.

Veräußerungsverbot  134—138,  888.

Unvermögen  —Vereinigung.

—  ——  —  —  —  —  —  -  —  —

tion);  —  einer  Sache  bewirkt  Ausschluß
  des  Rücktritts  352,  —  einer
Vermächtnißsache  2172.

Verbindlichkeit  aus  Schuldverhältnissen
241—853;  Uebernahme  einer  neuen
—  zum  Zwecke  der  Befriedigung  eines.
Gläubigers  364,  —  Eingehen  ohne
rechtlichen  Grund  821.

Verbindung  946—952,  —  einer  Sache
mit  einer  andern  seitens  des  Besitzers
997,  —  einer  vermachten  Sache  mit
einer  andern  2172.

  Verbotene  Eigenmacht  858—3865,  869,

Erwerb  des  Besitzes  durch  —  992,
des  Erbschaftsbesitzers  2025  mit 823 ff.

—Rechtsgeschäft  134,  309,  344,  817,

—  Testamentseröffnung    2263.
—93  Vermächtniß  2171.

Verbrauch  eines  Erbschaftsgegenstandes

375.

Verbrauchbare  Sachen.  Begriff  92;
Anwendung  706,  1067,  1075,  1086
ff.,  1377,  1411,  1540,  1653,  1659,
2325  Abs.  2.

Verbrechen  als  Ehescheidungsgrund
1565  ff.,  als  Grund  der  Verwirkung
der  elterlichen  Gewalt  1680,  1686,
als  Enterbungsgrund  2333,  2334;
s.  auch  unerlaubte  Handlungen.

Verderb,  Verderbliche  Sachen  237,  383
ff.;  als  Fundobiekte  966  Abs.  2,  980
Abs.  2,  —  als  Pfand  1218  ff.

Bereine  21  ff.,  S.  1  Anm.  5,  S.  6
Anm.  3,  4,  S.  7  ff.;  eingetragene
—  §§  55—79,  —  die  einem  fremden
Staate  angehörenden  Vereine  im  Inlande
  G.  10;  ogl.  ferner  G.  82—87,
164—166  und  die  Anm.  zu  jenen  88
und  diesen  Artikeln,  —  mit  idealen
Tendenzen  S.  1  Anm.  5  §§  21,  55
—79,  —  zu  wirthschaftlichem  Geschäftsbelrieb
  §  22  mit  G.  163—166,

S.  1  Anm.  5,  S.  7  Anm.  5.  —
politische  Vereine  43  Abs.  3.  44,  61,
religiöse  V.  43  Abs.  3,  44,  61,  sozialpolilische
  V.  43  Abs.  3,  44,  61.

Vereinigung  von  Forderung  und  Schuld
425,  429,  —  von  Hypothek  und  Eigenthum
  in  einer  Person  1177  ff,  —
von  Recht  und  Verbindlichkeit  oder
von  Recht  und  Belastung  1256,  1976,
1991,  2143,  2175,  2377,  —  von