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Rechten 902, — der Ansprüche aus Berarbeitung 946 — 952 (Spezifikadem
Nachbarrecht 924.
Unvermögen des Schuldners zur Leistung
275, 279.
Unverzüglich. Begriff 121, — erforder--:
lich bei der Ansechtung von Willenserklärungen,
ebenda.
Unzüchtige Handlungen S. 139 Anm. 2,
1 3, 4, S. 141 Anm. 3, S. 147
Anm. 1, auch 1565, 2335.
Unzurechnungsfähigkeit 105 Abs. 2,
827—829.
Urgroßeltern 1589, 1928.
Urheberrechte, künstlerische, literarische,
technische S. 139 Anm. 2.
Urkunden. Form von — 126—129,
Hinterlegung 372, Auslieferung
der — zum Beweise einer Forderung
im Falle einer Abtretung 402,
— Aushändigung an den Schuldner
bei der Leistung 410, Auslieferung
der — zum Beweise eines verkauften
Rechts an den Käufer 444,
Vollzug einer — zur Einsicht 810,
— kraft deren eine Leistung gefordert
werden kann, Eigenthum an solchen
952, — deren Aussteller dem Inhaber
zu einer Leistung verpflichtet
seim will 807; s. ferner: 2234—2245,
2276, 2356, E. 102, g. 141, G. 149,
G. 151.
Urtheil, Amtspflichtsverletzung beim —
839, S. 145 Anm. 1.
Ususfructus s. Nießbrauch.
V.
Vater. Elterliche Gewalt des — 1627
—1683, G. 207, G. 208, s. im Uebrigen
„Eltern= und Kindesrecht“, „Eheliche
Kinder“ und „Uneheliche Kinder“.
Venia getatis (Vollährigkeitserklärung)
3, 4, 5, 1847, G. 153.
Veräußerliches Recht, Befugniß zur
Verfügung über ein — durch Rechtsgeschäft
137.
Veräußerung eines Gegenstandes gegen
Entgelt, Verträge über — nach Kaufrecht
445, — des vermietheten Grundstücks
571, 577, — einer Sache, die
nicht dem Veräußerer gehört 932, 936,
G. 61, G. 119, G. 172.
Veräußerungsverbot 134—138, 888.
Unvermögen —Vereinigung.
— —— — — — — — - — —
tion); — einer Sache bewirkt Ausschluß
des Rücktritts 352, — einer
Vermächtnißsache 2172.
Verbindlichkeit aus Schuldverhältnissen
241—853; Uebernahme einer neuen
— zum Zwecke der Befriedigung eines.
Gläubigers 364, — Eingehen ohne
rechtlichen Grund 821.
Verbindung 946—952, — einer Sache
mit einer andern seitens des Besitzers
997, — einer vermachten Sache mit
einer andern 2172.
Verbotene Eigenmacht 858—3865, 869,
Erwerb des Besitzes durch — 992,
des Erbschaftsbesitzers 2025 mit 823 ff.
—Rechtsgeschäft 134, 309, 344, 817,
— Testamentseröffnung 2263.
—93 Vermächtniß 2171.
Verbrauch eines Erbschaftsgegenstandes
375.
Verbrauchbare Sachen. Begriff 92;
Anwendung 706, 1067, 1075, 1086
ff., 1377, 1411, 1540, 1653, 1659,
2325 Abs. 2.
Verbrechen als Ehescheidungsgrund
1565 ff., als Grund der Verwirkung
der elterlichen Gewalt 1680, 1686,
als Enterbungsgrund 2333, 2334;
s. auch unerlaubte Handlungen.
Verderb, Verderbliche Sachen 237, 383
ff.; als Fundobiekte 966 Abs. 2, 980
Abs. 2, — als Pfand 1218 ff.
Bereine 21 ff., S. 1 Anm. 5, S. 6
Anm. 3, 4, S. 7 ff.; eingetragene
— §§ 55—79, — die einem fremden
Staate angehörenden Vereine im Inlande
G. 10; ogl. ferner G. 82—87,
164—166 und die Anm. zu jenen 88
und diesen Artikeln, — mit idealen
Tendenzen S. 1 Anm. 5 §§ 21, 55
—79, — zu wirthschaftlichem Geschäftsbelrieb
§ 22 mit G. 163—166,
S. 1 Anm. 5, S. 7 Anm. 5. —
politische Vereine 43 Abs. 3. 44, 61,
religiöse V. 43 Abs. 3, 44, 61, sozialpolilische
V. 43 Abs. 3, 44, 61.
Vereinigung von Forderung und Schuld
425, 429, — von Hypothek und Eigenthum
in einer Person 1177 ff, —
von Recht und Verbindlichkeit oder
von Recht und Belastung 1256, 1976,
1991, 2143, 2175, 2377, — von