Instruktion Friedrich Wilhelms l. für seinen Nachfolger. 5
ermahne ich Euch, darinnen mein Exempel zu folgen und
bitte Euch betreffend die Verfassung meines Landes und
Kmee zu bedenben, daß ich stets mit Gott angefangen habe.
Da Ihr Gottes Segen haben müsset zu reussieren und vollzustrechen,
so müsset Ihr vor Gott aufrichtig wandeln; tuet
Ihr das, so wird Euch Gott gewiß segnen und Euch nicht
verlassen, lund] wie er mir auch nicht verlassen und mit Macht
und Kraft beständigst beigestanden hat.
hütet Euch für die flatteurs oder Schmeichlers, die sind
Euere Feinde, die Euch alles nach dem Munde reden und
Euch zu allen Bösen capable sein zu verführen. Ihr müßt
sie nicht anhören, sondern platt abweisen, denn sie durch
ihre insensible Flatterien zu vielen bösen Sünden verführen,
die Euer selige und zeitliche Wohlfahrt an Länder und
Armee schaden können, denn die klatteurs sind Eure größten
Feinde. Die Euch aber die Wahrheit sagen, sind Eure Freunde
und die Euch lieb haben, das seid versichert. Wenn Gott
wollte, daß ich sollte so lange leben, bis mein Successor
mündig werde und er das 18te Jahr seines Klters wäre,
als hat er zu observieren und zu tun, sobald ich mein Geist
zu Gott gebe und ich sterbe. Sogleich darauf soll mein
Successor alles versiegeln und alle meine Schlüssel zu sich
nehmen und soll an die Collegia“ Ordre geben, daß sie sich
nicht versammeln, bis sie Euch gehuldigt haben.
Mein Successor muß auch gleich Ordre geben an die
Generalkassen, daß heine ordinäre und extraordinäre Kssiguations“,
— es mag Namen haben, wie es wolle — aus
der genannten Kriegs= und Sinanzhasse nichts auszuzahlen,
ausgenommen die Regimenter und Armee; die muß beständigst
ausgezahlet werden, wie der Etat lautet. Mein Successor
muß aber in währende erstere 6 Wochen seinen ganzen Etat
und neue Derfassung folgendergestalt regulieren. Denn (daß)
ich ses] nach meines Daters Uode alles in 6 Wochen Seit
fertig geworden bin, das könnt Ihr erfahren bei meine
Bediente, die zur selbigen Seit gewesen sind.