Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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Maschinenfach  s.  Prüfungen.
Medizinalwesen.  Gewinnung  von  Kuhpockenlymphe  für  die  Schutzpockenimpfung.  Verfügung
des  Ministeriums  des  Innern  vom  12.  März  1887.  83.
Abänderung  der  Vorschriften  über  die  ärztliche  Prüfung.  Bekanntmachung  des  Ministeriums
des  Innern  vom  17.  Mai  1887.  142.
Ertheilung  von  Unterricht  in  der  Impftechnik.  Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und
des  Kirchen=  und  Schulwesens  vom  4.  Juni  1887.  148.
Zulassung  von  in  der  Nähe  der  württembergischen  Grenze  wohnhaften  einem  andern  deutschen
  Bundesstaat  angehörigen  Hebammen  zur  Ausübung  ihrer  Berufsthätigkeit  in  Württemberg.
  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  19.  August  1887.  325.
Einführung  einer  neuen  Arzneitaxe.  Bekanntmachung  des  Medizinalkollegiums  vom  24.  Dezember
  1887.  513.
Militärpersonen.  Erhebung  von  Pensionen,  Pensionszuschüssen,  Wittwen=  und  Waisengeldern,
Medaillengehalten,  ständigen  Beihülfen  und  Unterstützungen  Seitens  der  Militärpersonen
(Offiziere,  Aerzte,  Beamte,  Soldaten  vom  Feldwebel  2c.  abwärts)  und  Seitens  der  Hinterbliebenen
  derselben.  Bekanntmachung  des  Kriegsministeriums  vom  15.  November  1887.  459.
Militärwesen.  Vergütung  für  die  Naturalverpflegung  der  Truppen  für  das  Jahr  1887.  Bekanntmachung
  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens  vom  31.  Dezember  1886.  14.
Anordnungen  hinsichtlich  der  periodischen  Vormusterungen  des  Pferdebestandes  und  Beschaffung
  der  Mobilmachungspferde  im  Königreich  Württemberg.  (Pferdeaushebungsreglement).
  Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens  vom  16.  Jannar
1887.  19.
Vollziehung  derjenigen  Bestimmungen  der  Dienstvorschrift  über  Marschgebührnisse  vom
22.  Februar  1887,  welche  sich  auf  die  Verpflichtungen  der  Gemeinden  beziehen.  Verfügung
der  Ministerien  des  Innern,  des  Kriegswesens  und  der  Finanzen  vom  13.  März  1887.  68.
Bekanntgebung  des  auf  Arztgebühren  und  Arzneien  bezüglichen  §.  32  der  Dienstvorschrift
über  Marschgebührnisse  vom  22  Februar  1887.  Verfügung  der  Ministerien  des  Innern
und  des  Kriegswesens  vom  21.  März  1887.  89.
Aenderungen  der  Landwehrbezirkseintheilung  für  das  Deutsche  Reich.  Bekanntmachung  der
Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens  vom  4.  Juli  1887.  307.
Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens  vom  12.  August  1887,  betreffend
  die  Dienstvorschrift  über  Marschgebührnisse  bei  Einberufungen  zum  Dienst  und
bei  Entlassungen  vom  22.  Februar  1887.  323.
Bekanntmachung  von  Abänderungen  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875.  Versügung
  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens  vom  2.  Dezember  1887.  489.
Verzeichniß  der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind,
s.  Einjährig-freiwilliger  Militärdienst.