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Maschinenfach s. Prüfungen.
Medizinalwesen. Gewinnung von Kuhpockenlymphe für die Schutzpockenimpfung. Verfügung
des Ministeriums des Innern vom 12. März 1887. 83.
Abänderung der Vorschriften über die ärztliche Prüfung. Bekanntmachung des Ministeriums
des Innern vom 17. Mai 1887. 142.
Ertheilung von Unterricht in der Impftechnik. Verfügung der Ministerien des Innern und
des Kirchen= und Schulwesens vom 4. Juni 1887. 148.
Zulassung von in der Nähe der württembergischen Grenze wohnhaften einem andern deutschen
Bundesstaat angehörigen Hebammen zur Ausübung ihrer Berufsthätigkeit in Württemberg.
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 19. August 1887. 325.
Einführung einer neuen Arzneitaxe. Bekanntmachung des Medizinalkollegiums vom 24. Dezember
1887. 513.
Militärpersonen. Erhebung von Pensionen, Pensionszuschüssen, Wittwen= und Waisengeldern,
Medaillengehalten, ständigen Beihülfen und Unterstützungen Seitens der Militärpersonen
(Offiziere, Aerzte, Beamte, Soldaten vom Feldwebel 2c. abwärts) und Seitens der Hinterbliebenen
derselben. Bekanntmachung des Kriegsministeriums vom 15. November 1887. 459.
Militärwesen. Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1887. Bekanntmachung
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 31. Dezember 1886. 14.
Anordnungen hinsichtlich der periodischen Vormusterungen des Pferdebestandes und Beschaffung
der Mobilmachungspferde im Königreich Württemberg. (Pferdeaushebungsreglement).
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 16. Jannar
1887. 19.
Vollziehung derjenigen Bestimmungen der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse vom
22. Februar 1887, welche sich auf die Verpflichtungen der Gemeinden beziehen. Verfügung
der Ministerien des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen vom 13. März 1887. 68.
Bekanntgebung des auf Arztgebühren und Arzneien bezüglichen §. 32 der Dienstvorschrift
über Marschgebührnisse vom 22 Februar 1887. Verfügung der Ministerien des Innern
und des Kriegswesens vom 21. März 1887. 89.
Aenderungen der Landwehrbezirkseintheilung für das Deutsche Reich. Bekanntmachung der
Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 4. Juli 1887. 307.
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 12. August 1887, betreffend
die Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst und
bei Entlassungen vom 22. Februar 1887. 323.
Bekanntmachung von Abänderungen der Wehrordnung vom 28. September 1875. Versügung
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 2. Dezember 1887. 489.
Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind,
s. Einjährig-freiwilliger Militärdienst.