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Bahn-Verwaltung
Bezeichnung und Bahnstrecke
Nummer des Zuges i Bemerkungen
nach Anfangs-Station End-Station (namentlich über die zulässige
dem Kursbuch und und Stärke).
Abgangszeit Ankunftszeit
f. Königl. Eisenbahn-Direktion
Magdeburg
g. Königl. Direktion
der Oberschlesischen
Eisenbahn.
8) Jechte-Oberfe-Bahn.
9) Königl. Sächsische
Bah Si 55
10) Kaiserl. Reichsbahnen
in Elsaß-Lothringen.
ist bereit, in dringenden Fällen und auf besonderen Antrag ausnahmsweise derartige
Beförderungen eintreten zu lassen.
Schnellzug 32 Lissa 8# V. Stargard 237 A.
31 Stargard 112 S. Lissa 5v A 120 Mann.
1
Militärpersonen und Militärtransporte bis zu 50 Mann.
Einberufene und zur Entlassung kommende Reserve= und Landwehr-Mannschaften
bis 450 Mann. 4
1) Einzeln reisende Offiziere, welche mit Requisitionsschein versehen sind, können in
der II der Eil= und Kurierzüge befördert werden, wenn sie auf die betreffende
Strecke ein Personenzugbillek IV. Klasse, auf Strecken, auf welchen es
solche nicht giebt, ein Personenbillet III. Klasse lösen. Lautet der Requisitionsschein
ausdrücklich auf Eil= oder Kurierzüge, so bedarf es einer Nachlösung nicht.
2) Einzeln reisende Militärpersonen, welche nicht Offizierrang haben, werden mit
Eil= oder Kurierzügen nur dann befördert, wenn diese Beförderung im Requisitionsschein
ausdrücklich verlangt wird. Nachlösung eines Billets sindet solchenfalls
nicht statt.
Schnellzu 26|Diedenhofen 335 A. Me 4% A.
) zug 23Metz hof 852 bis zu 10 Mann.
9s? V. Diedenhofen!
I
Nr. 140.
Servis-Kompetenz der Dienstwohnungs-Inhaber bei Versetzungen.
8
Berlin, den 10. Juli 1883.
ur Vermeidung von Zweifeln über die Auslegung der Verfügung vom 11. Mai 1880 (Armee-Verordnungs-=latt
Seite 142, bezw. Seite 2 des 5. Nachtrages zum Servis-Reglement) sieht das Departement sich veranlaßt,
erläuternd zu bemerken, daß den versetzten Dienstwohnungs-Inhabern in dem Falle ad II der gedachten
Verfügung diejenige Servisquote für den A
gangs-Monat aus der bisherigen Garnison nicht zuständig
ist, welche sie in dem Betrage von /8 des Servises an Stelle des Wohmunsssgeld, huschusses und in Höhe
desselben bis dahin zu beanspruchen hatten, da für diesen Monat bereits
wird und die Gewährung beider Kompetenzen nebeneinander, dem §. 7 des Wohnungsgeld-Zuschu
er Woͤh nungd dulh zahlbar
« Gesetzes
vom 30. Juni 1873 gegenüber, nicht begründet erscheint. 4 k
Die qu. Servisquote hat demnach für den Monat des Garnison-Wechsels außer Hebung zu bleiben.
No. 164. 4. M. O. D. 4.
Kriegs-Ministerium. Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. JFüngst.