Inhaltsverzeichnis : Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

616  Vl.  Abschnitt.  Der  Post-  und  elektrische  Nachrichtenschnellverkehr.

ÖOsterreich-Ungarn  und  Liechtenstein  sind  Geschäftspapiere  unzulässig.
Osterreich-Ungarn  hat  dieselben  Gewichtsstufen  für  Briefe  wie  Deutschland
  (mit  den  Sätzen  10  und  20  Heller);  in  Ungarn  kommt  noch
eine  3.  Stufe  (über  250—500  g  mit  30  Heller  Porto)  hinzu.  Schweden
und  Norwegen  haben  für  Briefe  3  Gewichtsstufen  (bis  15  g,  über  15  bis
,  über  125—250  g);  sie  nähern  sich  also  dem  deutschen  Verfabren.
Die  Niederlande  haben  6  Stufen:  bis  20  g,  über  20—200  g,  über  200  bis
500  g,  über  500—1000  g,  über  1000—1500  g,  über  1500—2000  g.
Osterreich-Ungarn,  Schweden,  Norwegen  und  die  Niederlande  machen
auch  im  Ortsverkehr  bei  Briefen  Gewichtsunterschiede.  Grobbritannien,
das  keine  Gewichtsgrenze  für  Briefe  hat,  bildet  eine  noch  größere  Zabl
von  Stufen;  es  beginnt  mit  der  Grundstufe  bis  4  Unzen  (1  Penny)  und
steigert  dann  für  jede  weiteren  2  Unzen  das  Porto  um  ½  Penny.

Dieses  letztere  Verfahren  mit  zahlreichen  kleinen  Stufen  gilt  in  noch
reinerer  Form  auch  in  Frankreich,  Belgien,  Italien,  Spanien  und  Portugal,
  die  das  Porto  von  Anfang  an  nach  gleichen  Gewichtsstufen  (in
Belgien  je  20  g,  in  den  anderen  genannten  Ländern  je  15  g)  bemessen
und  für  alle  Stufen  denselben  Einheitssatz  (15  Cent.  in  Frankreich,
Spanien  und  Italien,  10  Cent.  in  Belgien  und  25  Reis  in  Portugal)  haben.
Rubßland  und  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  erheben  Einheitssätze
für  jede  Gewichtseinheit  (1  Lot,  1  Unze).

In  den  zuletzt  genannten  Ländern  wird  dem  Gewichtsunterschiede
noch  eine  größere  Bedeutung  beigelegt  als  in  Deutschland,  was  sich
zum  Teil  dadurch  erklärt,  daß  diese  Länder  kein  oder  ein  hohes  Höchstgewicht
  für  Briefe  vorschreiben.

Die  Schweiz  und  Dänemark,  die  wie  Deutschland  ein  Höchstgewicht
  von  250  g  vorsehen,  haben  im  Fernverkehr  den  Gewichtsunterschied
  ganz  fallen  gelassen.  Im  Weltpostverein  kosten  jetzt  Briefe
—  ohne  den  Zuschlag  für  Seetransit  —  bis  zu  20  g  25  Cent.,  alsdann
für  jede  angefangenen  weiteren  20  g  je  15  Cent.,  während  für  Postkarten
  10  Cent.  erhoben  werden.

Bei  gewöhnlichen  Drucksachen  bat  Dänemark,  das  dafür  dasselbe
Höchstgewicht  wie  bei  Briefen  vorsieht,  den  Gewichtsunterschied  ganz
aufgehoben;  sonst  kommt  er  hier  stärker  zum  Ausdruck  als  bei  Briefen,
was  auch  der  Natur  der  Sache  entspricht.  Im  Weltpostverein  werden
für  Drucksachen  Stufen  von  je  50  g  mit  dem  Portosatze  von  5  Cent.
für  jede  Stufe  gebildet  (Meistgewicht  2  kg);  ebenso  bei  Warenproben
(Höchstgewicht  350  g)  und  bei  Geschäftspapieren  (Höchstgewicht  2  kg),
mit  der  Mabßgabe  jedoch,  daß  für  Warenproben  mindestens  10,  für
Geschäftspapiere  mindestens  25  Cent.  für  jede  Sendung  zu  entrichten  sind.

Was  die  Entfernung  im  Briefverkehr  und  den  zugehörigen  Nebenzweigen
  anlangt,  so  spielen  hier  die  Streckenkosten  bei  dem  heutigen