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Die Apothekenbetriebe mit 5 und mehr pharmazeutischen Hülfspersonen gehörten überwiegend,
nämlich zu 93/1 % Gemeinden mit 20 000 und mehr Einwohnern, welche
selbst nur etwa 0,2 % aller Gemeinden ausmachten, an. 66 von insgesammt 91 solchen
Betrieben fanden sich in den Großstädten, von denen Dresden deren 13, Leipzig 10,
Breslau 7, Berlin, Königsberg je 5, München, Braunschweig je 4, Chemnitz 3, alle übrigen
mit Ausnahme von Charlottenburg, Altona, Dortmund, Krefeld, Düsseldorf, Barmen,
Aachen, Stuttgart, Hamburg, Straßburg, welche höchstens Betriebe mit 4, theilweise auch
nur 3 Personen aufwiesen, je 2 oder 1 besaßen. Auf Gemeinden mit 40 000 bis 99999
Einwohnern entfielen 9 derartige große Betriebe, 6 in Preußen, 2 in Bayern, 1 in Hessen,
auf Gemeinden mit 20 000 bis 39 999 Einwohnern 10, je 2 in Preußen (Hildesheim,
Göttingen) und Sachsen-Altenburg (in der Stadt Altenburg), je 1 in Sachsen (Zittau),
Württemberg (Heilbronn), Baden (Heidelberg), Mecklenburg-Schwerin (Schwerin), Sachsen-Weimar
(Eisenach), Reuß ä. L. (Greiz), auf kleinere Gemeinden 6, nämlich auf Glatz, Meißen,
Göppingen, Wolfenbüttel, Sondershausen und Berga in Sachsen-Weimar, welche letztere
sogar unter 5000 Einwohner zählte. Es befand sich daselbst eine Pharmazieschule mit
6 Lehrlingen.
Auch die Betriebe mit je 4 und 3 Hülfspersonen waren hauptsächlich, 189 von insgesammt
234 und 315 von 397, in Gemeinden mit mindestens 20 000 Einwohnern vorhanden.
Erst bei den Apotheken mit je 2 Hülfspersonen ging das Verhältniß unter 1½
herunter. Von 1976 Apotheken mit je 1 Hülfsperson kamen nur 190 und von 1 369
ohne Hülfspersonal nur 28 auf die größeren Gemeinden. In allen diesen Gemeinden mit
20 000 und mehr Eimwohnern waren innerhalb des Reichs im Ganzen, sowie in 8 Bundesstaaten")
Betriebe mit je 2 Hülfspersonen am häufigsten. Unter den Ausnahmen sei hervorgehoben,
daß in den Großstädten Preußens Betriebe mit je 3, Sachsens mit je 5 und
mehr Hülfspersonen, in den 40 000 bis 99 999 Einwohner zählenden Orten Badens solche
mit 3 und Lübecks mit 4 Hülfspersonen die häufigste Gruppe bildeten. Die Gemeinden
mit 20 000 bis 39 999 Einwohnern wiesen in Bayern in erster Reihe Betriebe mit nur 1,
in Oldenburg und Hessen dagegen mit 3, in Sachsen-Koburg-Gotha ausschließlich mit 3
und in Sachsen-Weimar und Reuß ä. L. mindestens mit 3 Hülfspersonen auf. In Elsaß-Lothringen
machten in allen Gemeinden mit 20 000 und mehr Einwohnern Betriebe mit
nur 1 Hülfsperson die zahlreichste Gruppe aus; auch gab es dort in den drei Gemeinden
mit mindestens 40 000 Einwohnern verhältnißmäßig viele Betriebe, 12 unter 61, welche
über Hülfspersonal nicht verfügten.
In den Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern überwogen in der
Regel Betriebe mit 1 Hülfsperson. Hiervon machten jene mit 5.000 bis 19999 Einwohnern
in Preußen, Schwarzburg-Sondershausen, Schaumburg-Lippe und Lippe, wo Apotheken
mit je 2 Hülfspersonen häufiger waren, eine Ausnahme.
Die Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern zählten
Württem- Elsaß-,
PreußenBayernSachsen berg Baden Hessen Lothringen
Apothelenbetriebe —
1895 1887|1895 1887|/1895 1887|1895 1887|1895 1887|/1895 1887|1895 1887
ohne pharmazeut. Hülfspersonen 660 595/226 191 48 5790 75 53 56 18 15 48 51
mit 1 pharmazeut. Hülfsperson 744 7511181 1906 53 5473 90 75 73 42 43 50 49
„ 2 „ Hülfspersonen 147 18422 444 1817 1814 1111 13.11 5
„ Zu. mehr „ „ 7 61 — 2.— 11 2.— 111 — 2 1
zusammen 1 558 1486 429 429 108 125181 185 142 141 72 71|111 106
*) In 7 Bundesstaaten waren Gemeinden mit 20 000 und mehr Einwohnern überhaupt nicht vorhanden.