Inhaltsverzeichnis : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Vierter Band. (4)

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Die  Apothekenbetriebe  mit  5  und  mehr  pharmazeutischen  Hülfspersonen  gehörten  überwiegend,
  nämlich  zu  93/1  %  Gemeinden  mit  20  000  und  mehr  Einwohnern,  welche
selbst  nur  etwa  0,2  %  aller  Gemeinden  ausmachten,  an.  66  von  insgesammt  91  solchen
Betrieben  fanden  sich  in  den  Großstädten,  von  denen  Dresden  deren  13,  Leipzig  10,
Breslau  7,  Berlin,  Königsberg  je  5,  München,  Braunschweig  je  4,  Chemnitz  3,  alle  übrigen
mit  Ausnahme  von  Charlottenburg,  Altona,  Dortmund,  Krefeld,  Düsseldorf,  Barmen,
Aachen,  Stuttgart,  Hamburg,  Straßburg,  welche  höchstens  Betriebe  mit  4,  theilweise  auch
nur  3  Personen  aufwiesen,  je  2  oder  1  besaßen.  Auf  Gemeinden  mit  40  000  bis  99999
Einwohnern  entfielen  9  derartige  große  Betriebe,  6  in  Preußen,  2  in  Bayern,  1  in  Hessen,
auf  Gemeinden  mit  20  000  bis  39  999  Einwohnern  10,  je  2  in  Preußen  (Hildesheim,
Göttingen)  und  Sachsen-Altenburg  (in  der  Stadt  Altenburg),  je  1  in  Sachsen  (Zittau),
Württemberg  (Heilbronn),  Baden  (Heidelberg),  Mecklenburg-Schwerin  (Schwerin),  Sachsen-Weimar
  (Eisenach),  Reuß  ä.  L.  (Greiz),  auf  kleinere  Gemeinden  6,  nämlich  auf  Glatz,  Meißen,
Göppingen,  Wolfenbüttel,  Sondershausen  und  Berga  in  Sachsen-Weimar,  welche  letztere
sogar  unter  5000  Einwohner  zählte.  Es  befand  sich  daselbst  eine  Pharmazieschule  mit
6  Lehrlingen.

Auch  die  Betriebe  mit  je  4  und  3  Hülfspersonen  waren  hauptsächlich,  189  von  insgesammt
  234  und  315  von  397,  in  Gemeinden  mit  mindestens  20  000  Einwohnern  vorhanden.
  Erst  bei  den  Apotheken  mit  je  2  Hülfspersonen  ging  das  Verhältniß  unter  1½
herunter.  Von  1976  Apotheken  mit  je  1  Hülfsperson  kamen  nur  190  und  von  1  369
ohne  Hülfspersonal  nur  28  auf  die  größeren  Gemeinden.  In  allen  diesen  Gemeinden  mit
20  000  und  mehr  Eimwohnern  waren  innerhalb  des  Reichs  im  Ganzen,  sowie  in  8  Bundesstaaten")
  Betriebe  mit  je  2  Hülfspersonen  am  häufigsten.  Unter  den  Ausnahmen  sei  hervorgehoben,
  daß  in  den  Großstädten  Preußens  Betriebe  mit  je  3,  Sachsens  mit  je  5  und
mehr  Hülfspersonen,  in  den  40  000  bis  99  999  Einwohner  zählenden  Orten  Badens  solche
mit  3  und  Lübecks  mit  4  Hülfspersonen  die  häufigste  Gruppe  bildeten.  Die  Gemeinden
mit  20  000  bis  39  999  Einwohnern  wiesen  in  Bayern  in  erster  Reihe  Betriebe  mit  nur  1,
in  Oldenburg  und  Hessen  dagegen  mit  3,  in  Sachsen-Koburg-Gotha  ausschließlich  mit  3
und  in  Sachsen-Weimar  und  Reuß  ä.  L.  mindestens  mit  3  Hülfspersonen  auf.  In  Elsaß-Lothringen
  machten  in  allen  Gemeinden  mit  20  000  und  mehr  Einwohnern  Betriebe  mit
nur  1  Hülfsperson  die  zahlreichste  Gruppe  aus;  auch  gab  es  dort  in  den  drei  Gemeinden
mit  mindestens  40  000  Einwohnern  verhältnißmäßig  viele  Betriebe,  12  unter  61,  welche
über  Hülfspersonal  nicht  verfügten.

In  den  Gemeinden  mit  weniger  als  20  000  Einwohnern  überwogen  in  der
Regel  Betriebe  mit  1  Hülfsperson.  Hiervon  machten  jene  mit  5.000  bis  19999  Einwohnern
in  Preußen,  Schwarzburg-Sondershausen,  Schaumburg-Lippe  und  Lippe,  wo  Apotheken
mit  je  2  Hülfspersonen  häufiger  waren,  eine  Ausnahme.

Die  Gemeinden  mit  weniger  als  5000  Einwohnern  zählten

Württem-  Elsaß-,
  PreußenBayernSachsen  berg  Baden  Hessen  Lothringen
Apothelenbetriebe  —
1895  1887|1895  1887|/1895  1887|1895  1887|1895  1887|/1895  1887|1895  1887

ohne  pharmazeut.  Hülfspersonen  660  595/226  191  48  5790  75  53  56  18  15  48  51
mit  1  pharmazeut.  Hülfsperson  744  7511181  1906  53  5473  90  75  73  42  43  50  49
„  2  „  Hülfspersonen  147  18422  444  1817  1814  1111  13.11  5
„  Zu.  mehr  „  „  7  61  —  2.—  11  2.—  111  —  2  1
zusammen  1  558  1486  429  429  108  125181  185  142  141  72  71|111  106

*)  In  7  Bundesstaaten  waren  Gemeinden  mit  20  000  und  mehr  Einwohnern  überhaupt  nicht  vorhanden.