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die Gemeinden Ersatz für Kriegsschäden und Kriegsleistungen — und
zwar wurden die Gemeinden Elsaß-Lothringens so behandelt, als ob
sie schon während des Krieges zu unserer Volksgemeinschaft gehört
hätten. Die Unterstützungen für die heimkehrenden Reservisten und
Landwehrmänner, die Dotationen für Generäle und Staatsmänner
von hervorragendem Verdienst wurden aus der Kriegsentschädigung
genommen. Dazu kam die Ausrüstung der von Betriebsmitteln entblößten
Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen.
Es wurden überhaupt dem Reichstage von den verbündeten Regierungen
vorgelegt: die Verfassung des Deutschen Reiches, ein Freundschafts-Vertrag
mit San Salvador, ein Additional-Artikel zum Postvertrage
mit Amerika, ein Nachtrags-Etat pro 1871 und außerdem
Gesetzentwürfe, betreffend 1) die anderweite Feststellung der Matrikularbeiträge
zur Deckung der Ausgaben pro 1869. 2) Die Einführung
norddeutscher Bundesgesetze in Bayern. 3) Die Haftungspflicht der
Unternehmer von Eisenbahnen 2c. bei Unglücksfällen. 4) Die weitere
Beschaffung von Geldmitteln zur Fortführung des Krieges. 5) Die
Inhaberpapiere mit Prämien. 6) Die Vereinigung von Elsaß und
Lothringen mit dem Deutschen Reiche. 7) Das Postwesen. 8) Das
Posttaxwesen. 9) Die Redaktion des Strafgesetzbuches als Reichsstrafgesetzbuch.
10) Die Kriegedenkmünze. 11) Die Deklaration zu
§ 1 des Genossenschaftsgesetzes von 1868. 12) Das Invalidenpensions=
2c. Gesetz. 13) Die Erweiterungsbauten im Bundeskanzleramt.
14) Die Entschädigung der Rhederei. 15) Die Beihülfe für die aus
Frankreich ausgewiesenen Deutschen. 16) Der Ersatz für Kriegsschäden
und Kriegsleistungen. 17) Die Bestallung des Bundes-Oberhandelsgerichts
als höchsten Gerichtshof für Elsaß-Lothringen. 18) Die Dotationen
für Heerführer- 19) Die Beihülfe für Reservisten und Landwehrmänner.
20), Die Beschaffung von Betriebsmitteln für die Eisenbahnen
in Elsaß= und Lothringen. Aus der Initiative des Reichstages
gingen hervor: ein Antrag auf Erlaß einer Adresse nebst Adreßentwurf,
7 Interpellationen, 22 Anträge, von denen 6 von Gesfetzentwürfen
begleitet waren, 7 Resolutionen.
Der von dem Bundesrat befschlossene Entwurf eines Gesetzes
über das Postwesen und Posttaxwesen im Gebiet des Deutschen Reiches
wurde vom Reichstage in einer Weise amendiert, die nicht die Zustimmung
des Bundesrats fand. Erst in der zweiten Session von
1871 erfolgte die Zustimmung des Reichstages zu dem anderweit vorgelegten
Gesetzentwurf. Verschiedene aus der Initiative des Reichstages
hervorgegangene Anträge kamen nicht zur Erledigung, so derjenige in