III. Die Entstehung der Verfassung. 239
war nicht ein ehrlich gemeinter und als endgültig angesehener
Friede, sondern ein Wassenstillstand, den im rechten Augenblick
zu kündigen er sich vorbehielt. In diesem Punkte war er mit
der Camarilla einig.
Dennoch war gerade in jenem Zeitpunkt selbst ein solcher
Waffenstillstand ein Glück für Preußen. Der Fortgang der
mit dem Dreikönigsbündnis (S. 281) eingeleiteten Unionspolitik
hatte zu Verwickelungen geführt, die eine kriegerische
Auseinandersetzung mit Oesterreich zu gebieten schienen. Nur
war der Gedanke daran dem König gerade so unfaßbar wie der
eines wirklich verfassungsmäßig beschränkten Regiments. Aber
auch hier drängte ihn die Wucht der Thatsachen zunächst auf
einen Weg, den zu verfolgen durchaus gegen seine Ueberzeugung
war und von dem er schon, als er ihn betrat, möglichst bald
wieder loszukommen begehrte. Der Kampf der in seiner Umgebung
ringenden Parteien entbrannte daher auf diesem Gebiete
besonders heftig und warf den von fremdem Einfluß abhängigen
König zwischen so unversöhnbaren Widersprüchen hin
und her, daß mit seiner Würde zugleich das Ansehen Preußens
schwer geschädigt wurde und ihm endlich die Unterwerfung
unter einen fremden Willen als Rettung aus selbstverschuldeten
Gefahren erschien, obgleich er die Verantwortung auch dafür
anderen zuschob.
Bayern und Württemberg waren dem Dreikönigsbunde
fern geblieben. Entsprechend dem von ihnen gemachten Vorbehalt
(S. 282), dessen Bedeutung in Berlin völlig verkannt
war, hatten sich infolgedessen auch Hannover und Sachsen davon
zurückgezogen und (21. Oktober 1849) ihre Bevollmächtigten
aus dem Erfurter Verwaltungsrate abberufen. Klarer und
konsequenter war diese Politik freilich als die Preußens, das
inzwischen, verblendet sich selbst entgegenarbeitend, zur Restauration
des Bundestages und damit des ungebesserten Deutschen
Bundes den ersten Schritt thun half. Die zarten, aber klug
geleiteten Hände sehr zielbewußter fürstlicher Frauen schürzten,
so scheint es, die Maschen des Netzes, in denen es sich fangen
sollte. Einem Familientage, den Friedrich Wilhelm und seine
Gemahlin mit deren Schwestern und Schwägern, dem könig-Prunz,
Preußische Geschichte IV. 19