Reichs-Gesetzblatt
No. 35.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. S. 359.
(Nr. 1272.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundes-
rath. Vom 21. November 1878.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind
von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen
der Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern Bitter
an Stelle des Staatsministers und Ministers des Innern
Grafen zu Eulenburg,
von Seiner Majestät dem Könige von Bayern
der Oberst Ritter von Xylander, à la Suite des Generalstabes
und Abtheilungschef im Kriegsministerium
an Stelle des Generalmajors von Fries,
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen
der Staatsminister der Finanzen Freiherr von Könneritz
an Stelle des Staatsministers der Justiz von Abeken
und
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen
und bei Rhein
der Präsident des Ministeriums der Finanzen, Wirkliche Geheimerath
Schleiermacher
an Stelle des seitherigen Präsidenten des Ministeriums der
Justiz, Wirklichen Geheimeraths Kempff
zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
Berlin, den 21. November 1878.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Otto Graf zu Stolberg.
Herausgegeben im Reichskanzler- Amt.
Berlin, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung).
Reichs- Gesezbbl. 1878. 68
Ausgegeben zu Berlin den 23. November 1878.