Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

Reichs-Gesetzblatt 
No. 35. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. S. 359. 
  
  
  
(Nr. 1272.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundes- 
rath. Vom 21. November 1878. 
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind 
von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen 
der Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern Bitter 
an Stelle des Staatsministers und Ministers des Innern 
Grafen zu Eulenburg, 
von Seiner Majestät dem Könige von Bayern 
der Oberst Ritter von Xylander, à la Suite des Generalstabes 
und Abtheilungschef im Kriegsministerium 
an Stelle des Generalmajors von Fries, 
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen 
der Staatsminister der Finanzen Freiherr von Könneritz 
an Stelle des Staatsministers der Justiz von Abeken 
und 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen 
und bei Rhein 
der Präsident des Ministeriums der Finanzen, Wirkliche Geheimerath 
Schleiermacher 
an Stelle des seitherigen Präsidenten des Ministeriums der 
Justiz, Wirklichen Geheimeraths Kempff 
zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden. 
Berlin, den 21. November 1878. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Otto Graf zu Stolberg. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler- Amt. 
  
Berlin, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung). 
Reichs- Gesezbbl. 1878. 68 
Ausgegeben zu Berlin den 23. November 1878.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.