Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

-- 234 --  
Nummer. 
Maßstab 
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz. 
Verzollung. 
Mark. 
  
p) 1. Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller 
Art, Kakaomasse, gemahlener Kakao, 
Chokolade und Chokoladesurrogate; mit 
Zucker, Essig, Oel oder sonst, namentlich 
alle in Flaschen, Büchsen und dergleichen 
eingemachte, eingedämpfte oder auch ein— 
gesalzene Früchte, Gewürze, Gemüse und 
andere Verzehrungsgegenstände (Pilze, 
Trüffeln, Geflügel, Seethiere und der- 
gleichen); zubereitete Fische, zubereiteter 
Senf) Oliven, Kapern, Pasteten, Saucen 
und andere ähnliche Gegenstände des feine- 
ren Tafelgenusses 100 Kilogramm 60 
2. Obst, Sämereien, Beeren, Blätter, Blü- 
then, Pilze, Gemüse, getrocknet, gebacken, 
gepulvert, blos eingekocht oder gesalzen, 
alle diese Erzeugnisse, soweit sie nicht 
unter anderen Nummern des Tarifs be- 
griffen sind; Säfte von Obst, Beeren 
und Rüben, zum Genuß ohne Zucker 
eingekocht; frische und getrocknete Schalen 
von Südfrüchten; unreife Pomeranzen, 
auch in Salzwasser eingelegt; trockene 
Nüsse, Kastanien, Johannisbrot, Pinien= 
kerne; gebrannte oder gemahlene Cichorien desgl. 4 
q) 1. Kraftmehl, Puder, Stärke, Stärkegummi, 
Arrowroot, Nudeln, Sago und Sago- 
surrogate, Tapioca . . .. . desgl. 6 
2. Mühlenfabrikate aus Getreide und Hül- 
senfrüchten, nämlich: geschrotene oder ge- 
schälte Körner, Graupe, Gries, Grütze, 
Mehl, gewöhnliches Backwerk (Bäcker- 
waare) .. . . .. desgl. 
Anmerkung zu q 2: 
Mengen von nicht mehr als drei Kilogramm für 
Bewohner des Grenzbezirkes, vorbehaltlich der im Falle 
eines Mißbrauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung oder , 
Beschränkung dieser Begünstigung................... frei 
 
 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.