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Maßstab 4
Nummer. Benennung der Gegenstände. der Sollsatz.
Verzollung.
Mark.
c) andere Thonwaaren mit Ausnahme von
Porzellan und porzellanartigen Waaren:
1. einfarbig oder weiß; feine Waaren aus
Terracotta . . .. 100 Kilogramm 10
2. zwei= und mehrfarbig, gerändert, bedruckt,
bemalt, vergoldet, versilbert; auch Thon-
waaren in Verbindung mit anderen Ma-
terialien, soweit sie dadurch nicht unter
Nr. 20 fallen .. desgl. 16
d) Porzellan und porzellanartige Waaren (Pa-
rian, Jaspis u. s. w.):
1. weiß. desgl. 14
2. farbig, gerändert, bedruckt, bemalt, ver-
goldet, versilbert; auch in Verbindung
mit anderen Materialien, soweit sie da-
durch nicht unter Nr. 20 falllen. desgl. 30
39 Vieh:
a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel 1 Stück 10
Anmerkung zu a: ·
Füllen, welche der Mutter folgen . frei
b) Stiere und Kühe. ... ......... .... ... . . . .. 1 Stück 6
c) Ochsen 1 Stück 20
d) Jungvieh im Alter bis zu 24 Jahren 1 Stück 4
e) Kälber unter 6 Wochen 1 Stück 2
f) Schweine .. .. ........ . .. .. .. . .. . . . . . . . .. 1 Stück 25%
g) Spanferkel unter 10 Kilogramm . . .. . . . . . 1 Stück 0,30
1 Stück 1
i) Lämmer . .. .. .. .. 1 Stück 0/50
k) Ziegen . frei
40 Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft:
a) grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch)..100Kilogramm 12
b) anderes, auch ;Ledertuch Buchbinderleinen
(Buchbinderzeugstoffe desgl. 30
c) Wachsmusselin, Wachstafft ............... desgl. 50