Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

— 242 — 
  
  
  
  
  
 Maßstab 4 
Nummer.  Benennung der Gegenstände. der Sollsatz. 
Verzollung. 
  Mark. 
c) andere Thonwaaren mit Ausnahme von 
Porzellan und porzellanartigen Waaren: 
1. einfarbig oder weiß; feine Waaren aus 
Terracotta . . .. 100 Kilogramm 10 
2. zwei= und mehrfarbig, gerändert, bedruckt, 
bemalt, vergoldet, versilbert; auch Thon- 
waaren in Verbindung mit anderen Ma- 
terialien, soweit sie dadurch nicht unter 
Nr. 20 fallen .. desgl. 16 
d) Porzellan und porzellanartige Waaren (Pa- 
rian, Jaspis u. s. w.): 
1. weiß. desgl. 14 
2. farbig, gerändert, bedruckt, bemalt, ver- 
goldet, versilbert; auch in Verbindung 
mit anderen Materialien, soweit sie da- 
durch nicht unter Nr. 20 falllen. desgl. 30 
39 Vieh: 
a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel 1 Stück 10 
Anmerkung zu a: · 
Füllen, welche der Mutter folgen . frei 
b) Stiere und Kühe. ... ......... .... ... . . . .. 1 Stück 6 
c) Ochsen 1 Stück 20 
d) Jungvieh im Alter bis zu 24 Jahren 1 Stück 4 
e) Kälber unter 6 Wochen 1 Stück 2 
f) Schweine .. .. ........ . .. .. .. . .. . . . . . . . .. 1 Stück 25% 
g) Spanferkel unter 10 Kilogramm . . .. . . . . . 1 Stück 0,30 
 1 Stück 1 
i) Lämmer . .. .. .. .. 1 Stück 0/50 
k) Ziegen . frei 
40 Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft: 
 a) grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch)..100Kilogramm 12 
b) anderes, auch ;Ledertuch Buchbinderleinen 
(Buchbinderzeugstoffe desgl. 30 
c) Wachsmusselin, Wachstafft ............... desgl. 50
	        
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