Full text : Bayerisches Realienbuch.

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Staat  gab  jeder  Stadt  einen  Bürgermeister  und  stellte  auch  die  übrigen  Beamten
der  Stadt  an.  Ohne  höhere  Genehmigung  durfte  der  Magistrat  auch  nicht  die  geringste
  Verfügung  erlassen.  So  kam  es,  daß  städtischer  Gemeinsinn  fehlte.  Die
von  Freiherrn  vom  Stein  erlassene  Städteordnung  aber  überließ  den  Städten  die
Verwaltung  ihres  Vermögens  und  aller  ihrer  Angelegenheiten.  Die  Bürgerschaft
durfte  Stadtverordnete  wählen,  die  wiederum  den  Bürgermeister  und  die  übrigen
städtischen  Beamten  zu  wählen  hatten.

c)  Die  Einführung  einer  neuen  Gewerbeordnung.  Bis  dahin  hatten
die  Zünfte  die  Ausdehnung  des  Gewerbes  vielfach  gehemmt.  Brauereien,  Mühlen
und  Bäckereien  waren  oft  an  bestimmte  Grundstücke  gebunden.  Auch  der  Mühlzwang
  herrschte  noch;  dieser  nötigte  die  Bewohner  eines  bestimmten  Umkreises,
in  einer  bestimmten  Mühle  mahlen  zu  lassen.  Stein  aber  hob  den  Zunft=  und  Mühlzwang
  auf,  beseitigte  die  Vorrechte  gewisser  Häuser  für  Bäckereien,  Schlächtereien
und  Brauereien  und  entfernte  so  die  vielen  Beschränkungen,  die  bis  dahin  dem
Einzelnen  beim  Broterwerb  oft  hinderlich  gewesen  waren.

2.  Allgemeine  Wehrpflicht.  Die  Bildung  eines  tüchtigen  Heeres  übernahm
der  General  Scharnhorst.

Sein  Vater  war  ein  hannoverscher  Unteroffizier  gewesen  und  hatte  sich  nachher  einen
Bauernhof  gepachtet.  Der  kleine  Scharnhorst  mußte  fleißig  auf  dem  Felde  mitarbeiten  und
oft  das  Bieh  hüten.  Später  kam  er  auf  eine  Kriegsschule  und  zeichnete  sich  hier  durch  großen
Fleiß  aus.  Nach  Vollendung  seiner  Studien  trat  er  in  preußische  Dienste.  Bei  Lübeck  wurde
er  mit  Blücher  gefangen  genommen.  Als  man  nach  dem  Tilsiter  Frieden  erkannte,  daß  nur
ein  völliger  Umschwung  im  preußischen  Heerwesen  Hilfe  und  Rettung  bringen  könne,  übertrug
  ihm  der  König  dessen  Leitung.

Scharnhorst  führte  die  allgemeine  Wehrpflicht  ein.  Es  gab  nun  keine  geworbenen
Söldner  mehr,  sondern  jeder  gesunde  und  für  den  Krieg  brauchbare  Preuße  mußte
Soldat  werden.  Zuerst  diente  er  einige  Jahre  in  der  Armee  (Linie),  dann  wurde  er
Landwehrmann.  Die  enge,  unpraktische  Kleidung  machte  einer  bequemeren  Platz,
und  Zopf,  Locken  und  Puder  waren  fortan  aus  der  Armee  verbannt.  Die  Offizierstellen
  wurden  nicht  mehr  dem  Adel  vorbehalten,  sondern  sollten  jedem  offen  stehen,
der  Kenntnisse  und  Bildung  nachweisen  konnte  oder  sich  im  Kriege  durch  Tapferkeit

  auszeichnete.  —  Da  nicht  mehr  als  42  000  Mann  Soldaten  gehalten  werden

durften,  so  wurden  monatlich  aus  jeder  Kompagnie  fünf,  aus  jeder  Eskadron  drei
.  ausgebildete  Soldaten  entlassen  und  ebensoviel  Rekruten  wieder  eingestellt.  So
hatte  man  bald  ein  Heer  von  150  000  Mann  im  Lande.

3.  An  der  geistigen  und  sittlichen  Hebung  des  Volkes  arbeiteten  edle  Männer,
um  es  für  deutsche  Art  und  Sitte  zu  begeistern  und  für  die  neuen  großen  Aufgaben
reif  zu  machen.  In  Berlin  hielt  der  Philosoph  Fichte  seine  berühmten  „Reden
an  die  deutsche  Nation“.  Während  die  Stadt  von  Franzosen  besetzt  war,  schilderte
er  seinen  zahlreichen  Zuhörern  die  Schande  der  Fremdbherrschaft  und  die  Vorzüge
des  deutschen  Wesens.  Damit  jeder  einzelne  im  Volk  seine  Schuldigkeit  tun  könne,
forderte  er  die  Verbesserung  des  Erziehungswesens.  Hauptsächlich  auf  seine  Anregung
  hin  wurden  junge  Männer  nach  der  Schweiz  geschickt,  um  bei  dem  großen
Schulmanne  Pestalozzi  zu  lernen,  wie  die  Jugend  zu  erziehen  und  zu  lehren  sei.
Ernst  Moritz  Arndt,  „der  deutscheste  Mann,“  wußte  in  den  Herzen  seiner  Volksgenossen
  glühende  Vaterlandsliebe  und  grimmigen  Haß  gegen  alles  Welsche  zu
entzünden.  Ahnlich  wirkten  Körner  und  Schenkendorf  durch  ihre  Dichtungen.