Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

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die Ermächtigung zur Bildung von Bodenkreditgesellschaften und 
von Versicherungsgesellschaften, sowie die Genehmigung der Statute 
derartiger Gesellschaften; 
die Abänderung der Umgrenzung und die Verlegung des Pfarr- 
sitzes katholischer oder protestantischer Pfarreien; 
die Abgrenzung von Inspektionsbezirken der Kirche Augsburgischer 
Konfession, von protestantischen Konsistorialbezirken, von israelitischen 
Konsistorial= und Rabbinatsbezirken; 
die Ermächtigung zur Eröffnung neuer Kultusstätten; 
die Ermächtigung juristischer Personen zur Annahme von Schen- 
kungen oder letztwilligen Zuwendungen; 
die Ermächtigung zur Ausführung gemeinnütziger Arbeiten und 
die Feststellung der Dringlichkeit derartiger Arbeiten, soweit dieselben 
nicht für das Reich ausgeführt werden; 
die Klassirung oder Deklassirung öffentlicher Straßen; 
die Bezeichnung der Gewässer, welche als schiff= oder flößbar an- 
zusehen sind; 
die Erlaubniß zu baulichen Vorrichtungen in derartigen Gewässern, 
und die Erlaubniß, aus denselben Wasser abzuleiten; 
die Genehmigung von Verträgen, durch welche Holzberechtigungen 
in Staatsforsten gegen Abtretung von Waldgrundstücken abgelöst 
werden; 
die Festsetzung des Meist= und Mindestbetrages des für den Besuch 
der höheren öffentlichen Schulen zu erhebenden Schulgeldes; 
die Ermächtigung zu Namensänderungen; 
2. die Befugniß zum Erlaß von Geldstrafen, welche durch richterliches 
Urtheil oder im Verwaltungswege rechtskräftig erkannt sind, und die 
Befugniß zur Gewährung der Rehabilitation; 
die Befugniß zum Erlaß von Steuern, Gebühren, Gefällen, zur 
Niederschlagung von Kassendefekten und fiskalischen Forderungen, sowie 
die Befugniß zur Genehmigung nachträglicher Abänderung für den 
Landesfiskus und für die Bezirke abgeschlossener Verträge; 
3. die Ernennung und Abberufung der Bürgermeister und deren Bei- 
geordneten; 
die Ernennung der Präsidenten der Vereine zu gegenseitiger Unter- 
stützung; 
die Genehmigung der von den katholischen Bischöfen des Landes 
vorgenommenen Ernennungen zu geistlichen Aemtern und die Geneh- 
migung der Abberufung von solchen Aemtern; 
die Bestätigung der Ernennung und der Abberufung protestan- 
tischer Pfarrer; die Genehmigung der Wahlen der Präsidenten der
	        
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