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(Nr. 1347.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundes-
rath. Vom 22. Oktober 1879
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind zu Bevollmächtigten zum
Bundesrath ernannt, und zwar:
von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von
Preußen:
der Reichskanzler Fürst v. Bismarck,
der Vizepräsident des Staatsministeriums Graf zu Stolberg-
Wernigerode,
der Staats= und Justizminister Dr. Leonhardt,
der Staatsminister und Chef der Kaiserlichen Admiralität v. Stosch,
der Staats= und Kriegsminister v. Kameke,
der Staatsminister und Minister für Handel und Gewerbe, Präsident
des Reichskanzler-Amts Hofmann,
der Statsminister und Minister des Innern Graf zu Eulenburg,
der Staatsminister und Minister der öffentlichen Arbeiten, Chef des
Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen Maybach,
der Staats= und Finanzminister Bitter,
der Staatssekretär für Elsaß= Lothringen Herzog,
der Direktor im Auswärtigen Amt, Wirkliche Geheime Rath
v. Philipsborn,
der General-Postmeister, Wirkliche Geheime Rath Dr. Stephan,
der Staatssekretär im Reichs-Justizamt, Wirkliche Geheime Rath
Dr. Friedberg,
der Generaldirektor der indirekten Steuern Hasselbach,
der Unterstaatssekretär im Finanzministerium Meinecke,
der Unterstaatssekretär im Reichs-Schatzamt Scholz)
Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
der Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern
v. Pfretzschner,
der Staatsminister der Justiz Dr. v. Fäustle,
der Staatsminister der Finanzen v. Riedel,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister v. Rudhart,
der Oberst Ritter v. Xylander,
der Ober-Regierungsrath Freiherr v. Raesfeldt;
Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Staatsminister des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten
v. Nostitz Wallwitz“
der Staatsminister der Finanzen Freiherr v. Könneritz
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Wirkliche
Geheime Rath v. Nostitz Wallwitz,
der Oberstlieutenant Edler von der Planitz;