Metadata : Politische Geschichte der Gegenwart. V Das Jahr 1871. (5)

54  Biemarck's  Rundschreiben  über  deutsche  und  französische  Kriegführung.

bezengt,  wie  der  deutsche  Soldat  Tapferkeit  mit  Menschlichkeit  zu
paaren  wisse,  und  wie  zögernd  die  strengen,  aber  nach  Völkerrecht
umd  Kriegsgebrauch  berechtigten  Maßregeln  zur  Ausführung  kommen,
welche  anzuordnen  die  deutsche  Heeresleitung  durch  das  völkerrechtswidrige
  Verhalten  der  Franzosen  und  zum  Schutze  der  eigenen
Truppen  gegen  Menchelmord  gezwungen  worden  sei.  Die  Franzosen
seien  es,  welche  dem  Kriege  seinen  jetzigen  Charakter  gegeben  haben.
In  21  (näher  bezeichneten)  Fällen  hätten  sie  auf  Parlamentäre  geschossen,
  in  31  Fällen  die  Genfer  Konvention  verletzt.  Sie  hätten
Sprenggeschosse  und  Patronen  mit  gehacktem  Blei  angewandt,  deutsche
Handelsschiffe  auf  offener  See  verbrannt  oder  versenkt,  die  deutschen
Gefangenen,  selbst  die  Kranken  zum  Theil  unmenschlich  behandelt,
wobei  von  den  durch  die  Turcos  und  Araber  an  Verwundeten  verübten
  Grausamkeiten  ganz  abgesehen  sei.  Nach  dem  Zeugniß  des
Schweizer  Arztes  Burkhard  habe  ein  französischer  Militärarzt,  wie
er  selbst  offen  eingestanden,  am  30.  November  mit  seinem  Revolver
viele  preußische  Gefangene  erschossen.  Der  Ehrenwortsbruch  gefangener
  französischer  Officiere  sei  von  der  Regierung  dadurch  aufgemuntert
  worden,  daß  sie  die  Wortbrüchigen  in  die  Armee  aufnahm,
  den  Bruch  durch  Agenten  und  Prämien  förderte.  Ein  Erlaß
des  Kriegsministers  verheiße  jedem  aus  Deutschland  Entflohenen  eine
Gratifikation  von  750  Francs.  Die  Diktatur,  welche  sich  in  Frankreich
  der  Gewalt  durch  einen  Handstreich  bemächtigt  habe,  und  welche
weder  von  den  europäischen  Mächten,  noch  von  dem  französischen
Volke  anerkannt  sei,  rechne  mit  der  Zukunft  des  Landes  nur  nach
Maßgabe  ihrer  eigenen  Interessen  und  Leidenschaften.  Die  Machthaber
  in  Paris  und  Bordeaux  hätten  jede  freie  Meinungsäußerung
durch  die  Presse  und  die  Vertreter  der  Nation  unmöglich  gemacht
und  zwingen  durch  eine  Schreckensherrschaft,  wie  sie  so  willkürlich
in  keinem  anderen  europäischen  Lande  möglich  wäre,  das  Volk  zur
Hergabe  seiner  Geld=  und  Streitmittel  und  zur  Verlängerung  des
Krieges,  weil  sie  voraussehen,  daß  dessen  Beendigung  auch  ihrer
Usurpation  ein  Ende  machen  würde.  Sie  hätten  Kräfte  entfesselt,
welche  sie  nicht  zu  beherrschen  und  nicht  innerhalb  der  Schranken
des  Völkerrechts  und  der  europäischen  Kriegssitte  zu  halten  vermögen.
„Wenn  wir  dieser  Erscheinung  gegenüber  zur  Handhabung  des  Kriegsrechts
  in  einer  Strenge  genöthigt  sind,  welche  wir  bedauern,  und
welche  weder  in  dem  deutschen  Volkscharakter,  noch,  nach  Ausweis