54 Biemarck's Rundschreiben über deutsche und französische Kriegführung.
bezengt, wie der deutsche Soldat Tapferkeit mit Menschlichkeit zu
paaren wisse, und wie zögernd die strengen, aber nach Völkerrecht
umd Kriegsgebrauch berechtigten Maßregeln zur Ausführung kommen,
welche anzuordnen die deutsche Heeresleitung durch das völkerrechtswidrige
Verhalten der Franzosen und zum Schutze der eigenen
Truppen gegen Menchelmord gezwungen worden sei. Die Franzosen
seien es, welche dem Kriege seinen jetzigen Charakter gegeben haben.
In 21 (näher bezeichneten) Fällen hätten sie auf Parlamentäre geschossen,
in 31 Fällen die Genfer Konvention verletzt. Sie hätten
Sprenggeschosse und Patronen mit gehacktem Blei angewandt, deutsche
Handelsschiffe auf offener See verbrannt oder versenkt, die deutschen
Gefangenen, selbst die Kranken zum Theil unmenschlich behandelt,
wobei von den durch die Turcos und Araber an Verwundeten verübten
Grausamkeiten ganz abgesehen sei. Nach dem Zeugniß des
Schweizer Arztes Burkhard habe ein französischer Militärarzt, wie
er selbst offen eingestanden, am 30. November mit seinem Revolver
viele preußische Gefangene erschossen. Der Ehrenwortsbruch gefangener
französischer Officiere sei von der Regierung dadurch aufgemuntert
worden, daß sie die Wortbrüchigen in die Armee aufnahm,
den Bruch durch Agenten und Prämien förderte. Ein Erlaß
des Kriegsministers verheiße jedem aus Deutschland Entflohenen eine
Gratifikation von 750 Francs. Die Diktatur, welche sich in Frankreich
der Gewalt durch einen Handstreich bemächtigt habe, und welche
weder von den europäischen Mächten, noch von dem französischen
Volke anerkannt sei, rechne mit der Zukunft des Landes nur nach
Maßgabe ihrer eigenen Interessen und Leidenschaften. Die Machthaber
in Paris und Bordeaux hätten jede freie Meinungsäußerung
durch die Presse und die Vertreter der Nation unmöglich gemacht
und zwingen durch eine Schreckensherrschaft, wie sie so willkürlich
in keinem anderen europäischen Lande möglich wäre, das Volk zur
Hergabe seiner Geld= und Streitmittel und zur Verlängerung des
Krieges, weil sie voraussehen, daß dessen Beendigung auch ihrer
Usurpation ein Ende machen würde. Sie hätten Kräfte entfesselt,
welche sie nicht zu beherrschen und nicht innerhalb der Schranken
des Völkerrechts und der europäischen Kriegssitte zu halten vermögen.
„Wenn wir dieser Erscheinung gegenüber zur Handhabung des Kriegsrechts
in einer Strenge genöthigt sind, welche wir bedauern, und
welche weder in dem deutschen Volkscharakter, noch, nach Ausweis