Kapitel.
Titel.
Ausgabe.
Etatsjahr
1879|80.
Mark.
.
D. Zur Erweiterung von Festungsthoren und Thor-
brücken im Interesse des Verkehrs, deren Kosten dem Reichs-
Festungsbaufonds nicht zur Last fallen (Artikel IV. Absatz 2 des
Gesetzes vom 30. Mai 1873).
8a. Zur Erweiterung des Bauthores in Mainz ...75 000
Summe Titel 8a für sich.
Zu Festungsanlagen und Einebnungsarbeiten, deren Kosten
dem Reichs-Festungsbaufonds nicht zur Last fallen, und zwar:
9. Zur Einebnung der Saarflesche der Festung Saarlouis 15 000
10. Zur Korrektur und Verstärkung der Festungswerke von Coblenz ein-
schließlich der Ausrüstung derselben, in Folge der Durchführung
der Moselbahn durch den Bereich der Festung 288 000
11. Zum Bau eines bombensicheren Kasemattenkorps im Fort C. Alvens-
leben zu Magdeburg, als Ersatz für die durch den Abbruch eines
Theiles des Bastions- Königin in der Zitadelle daselbst verloren
gegangenen Kasematten 210 000
... Summe Titel 9 bis 11....... 513 000
Zur Ergänzung der Magazin-, Garnison- und Lazareth-
einrichtungen, auf Grund des Gesetzes vom 2. Juli 1873
(Reichs-Gesetzbl. S. 185):
A. Magazin-Neubauten, Bäckerei= und Mühlenanlagen.
12. Beim Proviantamt in Königsberg i. Pr. zum Neubau eines
bombensicheren Proviantmagazins, einer bombensicheren Bäckerei mit
10 Wasserheizungsöfen und 2 Knetmaschinen, sowie einer Dampf-
mahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferde-
kräften, nebst Wohnhaus für das Mühlenpersonal, sechste Rate 81 000
13. Beim Proviantamt in Magdeburg zum Neubau einer Dampf-
mahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferde-
kräften, einer bombensicheren Bäckerei mit 10 Wasserheizungsöfen
und 2 Knetmaschinen, sowie eines Fouragemagazins) vierte Rate 100 000
Seite 181 000