Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

  
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Betrag 
 für das 
Kapitel. Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Etatsjahr 
 1879/80. 
Mark. 
2. III. Wechselstempelsteuer 6 922 00 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstenpelsteuer vom 
10. Juni 1869 zwei Prozent oder 138 440 M . 
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs= und 
Verwaltungskosten . . .. ... .... 206 260 — 
zusammen . . . .. 344 700 
bleiben 6 577 300 
Summe III (Kapitel 2) für sich. 
3. IV. Post- und Telegraphenverwaltung. 
a. Einnahme. « 
1. Porto und Telegrammgebühren................................. 117 800 000 
2. Personengeld .................................................. 4 300 000 
3. Gebühren für Bestellung von Postsendungen am Orte der Post— 
anstalten ...  ......  ...  ...................... 3 900 000 
4. Gebühren für Bestellung von Postsendungen im Umkreise der Postanstalten 
  ...  ......  ....  ....................... 1 400 000 
5. Gebühren für Stundung von Gefällen und für Abfertigung der 
Extraposten. 80 000 
6. Erlös für verkaufte Grundstücke, Materialien, Utensilien oder sonstige 
Gegenstände................................................ 194 900 
7. Vermischte Einnahmen......................................... 660 000 
8.  Vergütungen von anderen Behörden: 
a) von der Wechselstemp elsteuerverwaltung für den Vertrieb der 
Stempelmarken durch die Post .. . . .. . . . .... . . .. . . . . . . .. 157 150 
b) vom Reichskanzler- Amt für die Unterhaltung von Zeitball= 
stationen .. . . . . . . . 1 500 
c) von der preußischen Regierung für die Wahrnehmung der Ge- 
schäfte des Gesetzsammlungs-Amts durch das Post-Zeitungsamt 30 000 
9. Von den Postdampfschiffsverbindungen  .. 200 000 
10. Von dem Absatz der Zeitungen, des Reichs-Gesetzblatts und des 
Amtsblatts der Reichs- Post= und Telegraphenverwaltung 3 300 000 
Summe der Einnahme 132 023 550
	        
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