Ein kurzer Ton bedeutet:
„ich richte meinen Kurs nach Steuerbord“)
Zwei kurze Töne bedeuten:
Oich richte meinen Kurs nach Backbord“
Drei kurze Töne bedeuten:
Q#ich gehe mit voller Kraft rückwärts“.
Die Anwendung dieser Signale ist freigestellt; werden sie jedoch angewendet,
so muß das Manöver des Schiffes dem gegebenen Signale entsprechen.
Artikel 20.
Ohne Rücksicht auf irgend eine der vorstehenden Vorschriften muß jedes
Schiff, einerlei, ob # oder Dampfschiff, beim Ueberholen eines anderen
dem letzteren aus dem Wege gehen.
Artikel 21.
In engen Fahrwassern muß jedes Dampfschiff, wenn es ohne Gefahr aus-
führbar ist, sich an derjenigen Seite der Fahrrinne oder der Fahrwassermitte
halten, welche an seiner Steuerbordseite liegt.
Artikel 22.
In allen Fällen, wo nach den obigen Vorschriften eins von zwei Schiffen
dem anderen aus dem Wege zu gehen hat, muß dieses letztere seinen Kurs bei-
behalten.
Artikel 23.
Bei Befolgung und Auslegung dieser Vorschriften muß stets gehörige Rück-
sicht auf alle Gefahren der Schiffahrt, sowie nicht minder auf solche besondere
Umstände genommen werden,) welche zur Abwendung unmittelbarer Gefahr ein
Abweichen von obigen Vorschriften nothwendig machen.
Unter keinen Umständen darf ein Schiff die nöthige Vorsicht
verabsäumen.
Artikel 24.
Keine dieser Vorschriften soll ein Schiff oder den Rheder, den Führer oder
die Mannschaft desselben von den Folgen einer Versäumniß im Gebrauche von
Lichtern oder Signalen und im Halten eines gehörigen Ausgucks oder überhaupt
von den Folgen der Versäumniß irgend einer Vorsichtsmaßregel befreien, welche
durch die gewöhnliche seemännische Praxis oder durch die besonderen Umstände
des Falles geboten wird.