II.
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Geim MReichsheere.
I) die Eisenbahnsekretäre bei dem Chef des Feldeisen-
bahnwesens.
Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes gehöri-
gen, bei dem Militäreisenbahnwesen zur Anstellung
kommenden oberen Beamten, als:
a) die Mitglieder der Militäreisenbahndirektionen,
b) die Eisenbahnbauinspektoren und
Eisenbahnbetriebsinspektoren,
e) die Eisenbahnbaumeister, Masch. »»
nenmeister, Maschineningenieure)), beiden Militär-
Telegrapheningenieure, Stations. äisenbahnuirel
vorsteher, Bahn- und Betriebs- stanen, #e
kontrolöre, triebsinspek-
) die Eisenbahnbauführer, Maschi. tionen, Be-.
nenmeisterassistenten, Stations. triebs- und
assistenten, Expeditionsbeamten, Baukompag=
Geometer, men.
e) die Eisenbahn- und die Betriebs-
sekretäre),
1) die Eisenbahnverwaltungsbeamten bei den Eisenbahn-
arbeiterkompagnien (Güterexpeditionsvorsteher und
Güterexpedienten),
8) die Materialienverwalter) Bahnmeister und Tele-
graphenaufseher.
Die unter 10 und 11 aufgeführten Beamten sind nach
Maßgabe der bestehenden Ressortverhältnisse auch den-
jenigen Beamten untergeordnet, welche an Stelle von
Militärbefehlshabern zur Anstellung kommen.
Die Feldzahlmeister;
ferner
Württemberg:
Der Feldoberauditeur.
Gei der Marine.
B. Untere Militärbeamte
(im Range vom Feldwebel abwärts).
1½
Die Zeughaus-Büchsenmacher.
Die Büchsenmacher und Sattler bei den Truppen.
*) Anmerkung. Als Maschineningenieure können der Militär-
isenbahnverwaltung auch solche Beamte mit höherer technischer Vorbil-
#ung überwiesen werden, welche in ihrem Civildienstverhältnisse vorüber.
zehend als Werkmeister thätig sind.
1. Die Büchsenmacher bei den Marinetheilen.
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