Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

II. 
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— 171 — 
Geim MReichsheere. 
I) die Eisenbahnsekretäre bei dem Chef des Feldeisen- 
bahnwesens. 
Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes gehöri- 
gen, bei dem Militäreisenbahnwesen zur Anstellung 
kommenden oberen Beamten, als: 
a) die Mitglieder der Militäreisenbahndirektionen, 
b) die Eisenbahnbauinspektoren und 
Eisenbahnbetriebsinspektoren, 
e) die Eisenbahnbaumeister, Masch. »» 
nenmeister, Maschineningenieure)), beiden Militär- 
Telegrapheningenieure, Stations. äisenbahnuirel 
vorsteher, Bahn- und Betriebs- stanen, #e 
kontrolöre, triebsinspek- 
) die Eisenbahnbauführer, Maschi. tionen, Be-. 
nenmeisterassistenten, Stations. triebs- und 
assistenten, Expeditionsbeamten, Baukompag= 
Geometer, men. 
e) die Eisenbahn- und die Betriebs- 
  
  
  
sekretäre), 
1) die Eisenbahnverwaltungsbeamten bei den Eisenbahn- 
arbeiterkompagnien (Güterexpeditionsvorsteher und 
Güterexpedienten), 
8) die Materialienverwalter) Bahnmeister und Tele- 
graphenaufseher. 
Die unter 10 und 11 aufgeführten Beamten sind nach 
Maßgabe der bestehenden Ressortverhältnisse auch den- 
jenigen Beamten untergeordnet, welche an Stelle von 
Militärbefehlshabern zur Anstellung kommen. 
Die Feldzahlmeister; 
ferner 
Württemberg: 
Der Feldoberauditeur. 
  
Gei der Marine. 
  
B. Untere Militärbeamte 
(im Range vom Feldwebel abwärts). 
1½ 
Die Zeughaus-Büchsenmacher. 
Die Büchsenmacher und Sattler bei den Truppen. 
*) Anmerkung. Als Maschineningenieure können der Militär- 
isenbahnverwaltung auch solche Beamte mit höherer technischer Vorbil- 
#ung überwiesen werden, welche in ihrem Civildienstverhältnisse vorüber. 
zehend als Werkmeister thätig sind. 
  
1. Die Büchsenmacher bei den Marinetheilen. 
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