28 Einleitung.
Abteilung für Maschineninpenieurwesen.
a) Maschineningenieure (4 jührig).
b) Maschineningenieure elektrotechnischer Richtung (4 jährig).
Abteilung für Bergbau- und Hüttenkunde, für Chemie und Elektrochemie.
a) „Bergbaubeflissene“ für den Staatsdienst und Bergingenieure in Vorbereitung
für den Privatdienst (3—4 jührig).
b) Markscheider (2 jährig).
c) Jlütteningenieure (3—4 jährig).
d) Chemiker (3—4 jährig).
e) Elcktrochemiker (4 jährig).
Abteilung für allgemeine Wissenschaften, insbesondere für Matheinatik
und Naturwissenschaften.
Ohne spezielle Studienpläne. Nach der Prüfungsordnung für das höhere Lehramt
in Preußen vom 12. Dezember 1898 wird den Kandidaten der thematisch-naturwissenschaftlichen
Richtung das ordnungsmälige Studium an einer technischen Hochschule
dem Studium an einer deutschen Universität bis zu drei Halbjalıren gleichgerechnet. In
Betracht kommen neben dem Studium der reinen Mathematik und der Physik für
das Studium an den technischen Hochschulen ganz besonders die Gegenstände der angewandten
Mathematik (darstellende Geometrie, technische Mechanik, insbesondere
gtaphische Statik, niedere und höhere Geodäsie, Theorie der Ausgleichung der Beobachtungen,
Baukonstruktionsichre, Maschinenelemente, theoretische Maschinenlchre,
maschinentechnisches l.aboratorium, Vorlesungen und Praktika der Elektrotechnik, dann
kaufinänmisches Rechnen und Versich tik).
2. Berlin.
Abteilung für Architektur (4 jährig).
Abteilung für Bauingenieurwesen (4 jährig).
Abteilung für Maschineningenieurwesen (4jährig). Der vierte Jahreskurs ist
getrennt nach den Fachrichtungen für:
a) Allgemeinen Maschinenbau.
b) ri y.}r L: L
ce) Elektrotechnik.
Abteilung für Schiff- und Schiffsmaschinenbau (4 jährig).
Abteilung für Chemie und Ilüttenkunde.
a) Technische Chemiker (4 jährig).
b) Hütteningenieure (4 jährig).
Abteilung für allgemeine Wissenschaften.
Bezüglich der Kandidaten der mathematisch-naturwissenschaftlichen Richtung gilt
das bei Aachen Gesagte.
3. Braunschweig.
Abteilung für Architektur (4 jährig).
Abteilung für Ingenieurbauwesen (4 jährig).
Abteilung für Maschinenbau.
a) Maschinenbau (4 jährig).
b) Elektrotechnik (31/5 jährig).
c) Textilindustrie (3 jährig).
Abteilung für Chemie.
a) Technische Chemiker (3—t jährig).
b) Nah ittelchemiker (3 jährig).
c) Gärungs- und Zuckertechniker (3 jährig).
Abteilung für Pharmazie (11/, jährig).
Abteilung für allgemein bildende Wissenschaften und Künste.